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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
98. Jahresband.2018
Seite: 262
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2018/0263
O/CO Eugen Hillenbrand

Gertruds Flucht von Offenburg nach Straßburg 1317 hatte
keineswegs das Ende ihrer Gemeinschaft bedeutet. Der Rickel-
dem hus diente auch weiterhin den Beginen als Bleibe. Das
oben angeführte Straßburger Testament von 1326 spricht
ganz selbstverständlich vom collegium beginarum, obgleich die
Wortwahl nach 1319 völlig aus dem bischöflichen Kanzleigebrauch
getilgt worden war. Das kann allein durch den ausdrücklichen
Wunsch der Stifter erklärt werden, welche die
bisherige Form der Offenburger Frauengemeinschaft beibehalten
wollten. Zwar werden die Franziskaner in der Stiftungsurkunde
an erster Stelle erwähnt, allerdings nur, weil
ihnen das Totengedächtnis der Stifterfamilie anvertraut
wurde, jedoch nicht die geistliche Führung der Frauen, wie sie
in Straßburger Urkunden schon seit 1295 sporadisch und
nach 1319 regelmäßig festgehalten wurde: Guardianus (frat-
rum minorum) habebit regimen et correctionem dictarum beginarum
- Der Guardian (der Minderbrüder) wird die Leitung und
geistliche Führung der Beginen übernehmen.16 Erstmals
spricht eine Stiftungsurkunde vom 14. September 1323 auch
von einer Magistra - Meisterin, der durch eine Wahl der
Frauen selbst die offizielle Aufsicht des Hauses übertragen
werden soll. Die Stiftungsurkunde von 1326 zugunsten der
Offenburger Beginen kennt eine solche Bestimmung nicht.
Sie spricht weder von einer Meisterin der Gruppe noch von
einer regulären Leitung durch den Franziskanerorden. Es
scheint, dass Gertruds Anliegen einer Gemeinschaft ohne
Hierarchie selbst zehn Jahre nach ihrem Ausscheiden noch
wirksam blieb.

Die zeitlich nächste Urkunde, die zur Geschichte der Offenburger
Beginen erhalten ist, wirft freilich die Frage auf, ob
sich in der Stadt neben der Gemeinschaft im Rickelden-Haus
noch andere Wohngruppen herausgebildet haben. Zwei namentlich
genannte Beginen ließen sich am 28. November
1336 von Schultheiss und Rat der Stadt (!) mit deren Siegel ein
Tauschgeschäft bestätigen, das eine Summe von fünfzehn
Pfund Pfennige umfasste und mit zinspflichtigem Gut aus
Äckern und Matten in Windschläg und Bohlsbach abgesichert
war. Ob die beiden wirtschaftlich selbstständig handelnden
Beginen zum Richelden-Haus gehörten, geht aus der Urkunde
nicht hervor.17

Nach diesem Datum erfahren wir drei Jahrzehnte lang überhaupt
nichts mehr zur Geschichte der Beginen in Offenburg.
Erst 1367 bestätigt wieder eine Urkunde, ausgestellt von Schultheiß
, Meister und Rat der Stadt, den Beginen einen Kauf von
jährlichen Zinseinnahmen aus einem Haus in Offenburg und


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