Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
98. Jahresband.2018
Seite: 308
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OQQ Regina Brischle

über den Vorfall informiert werden, damit die Zahlungen nicht
in die falschen Hände gelangten.13

Die Flüchtigen verfolgten ihre Zwecke mit rechtlichen Mitteln
, indem sie formal beim Reichsregiment protestierten. Um
ihr Handeln zu rechtfertigen, beklagten sie, dass die Ereignisse
in Straßburg sie ins Exil gedrängt hätten. Unterstützung erhielt
die Gruppe von Bischof Wilhelm von Honstein, der sie in
ihrem Handeln bestärkte. Er hatte ebenfalls einen Protest eingereicht
, in dem er sich gegen den Druck, dem der Klerus in
Straßburg durch die reformfreundlichen Ratsbeschlüsse ausgesetzt
war, wehrte.

Auf die Eingabe vom 1. Februar 1525 reagierte das Reichsregiment
, indem es die Beschwerde an den Rat von Straßburg
schickte und eine Rechtfertigung verlangte. Unter Federführung
von Martin Bucer verfassten die Prediger des neuen Glaubens
eine Verteidigungsschrift.14 Unabhängig davon formulierte
Capito im Namen des St.-Thomas-Stifts ein Schreiben
unter dem Titel „Der Stifft von sanct Thoman zu Straßburg
ußschryben und protestation wider ettliche ungüttliche hand-
lung jüngst vor Keyserlicher Maiestatt Regiment zu Eßlingen
fürgenomen", um die Sicht der Splittergruppe zu widerlegen.15
Das Reichsregiment, das sich von 1524 bis 1527 in Esslingen
befand, führte während der Abwesenheit Kaiser Karls V. die
Regierungsgeschäfte unter Vorsitz dessen Bruders Ferdinand.16
Abgesehen von der Anweisung, der Straßburger Rat solle keine
weiteren Gesetze im Sinne der Reformatoren verabschieden,
unternahm das Reichsregiment keine ernstzunehmenden
Schritte.

Der Streit zwischen den im Exil und in Straßburg lebenden
Gruppen schaukelte sich weiter hoch. Auf den Protest vom
10. Februar 1525 folgte die „Warhafftige verantwurt dreyer
Summissarien zu Sant Thoman auf doctor Wolfgang Capito
jüngst unwarhafftige, nichtige ußgangene protestation".17 Verfasser
waren die Kläger vor dem Reichsregiment Hermann Sixt,18
Diebold Balthener19 und Jakob Schultheiss20. Die Schrift kam Anfang
August in Straßburg zum Aushang. Capito antwortete darauf
am 8. August 1525 mit einem offenen Brief unter dem Titel
„Von drey Straßburger Pfaffen, und den geüsserten Kirchen
güttern".21 Der Streit hatte sich nun in die Öffentlichkeit verlagert
. Die „Warhafftige verantwurt" wurde im großen Umkreis
von Straßburg angeschlagen. Von Freiburg weiß man, dass der
Aushang von Capitos Antwort verweigert wurde, denn er hatte
sich Seitenhiebe auf die „Hochgelehrten in Freiburg", die zum
Teil seine Lehrmeister waren, nicht verkneifen können. Seine
Schrift wurde sogar öffentlich verbrannt.22


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