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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
98. Jahresband.2018
Seite: 314
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zu Boler, der sie den drei Priestern im Bruderschaftshaus gab.
Diese gaben sie weiter in andere Hände.

Tatsächlich wurden die Wertgegenstände später bei Hausdurchsuchungen
im „Botzheim Haus"42, in dem der Dekan von
Jung St. Peter damals wohnte,43 in einem Versteck gefunden.
Capito schreibt, dass die Hausdurchsuchungen, veranlasst
durch den Offenburger Rat, nicht nötig gewesen wären, wenn
sie auch nicht nutzlos waren, denn einige Güter von St. Peter
wurden hinter einem Holzhaufen44 gefunden und die Güter
von St. Thomas in einer Nische unter dem Dach. Ironisch fügt
er hinzu, dass das wohl die Art der selbsternannten Bevollmächtigten
sei, die Stiftsgüter vor Feuer und Unfall zu bewahren
, Güter, die beim Rat von Straßburg oder Offenburg nicht
sicher gewesen sein sollten.

Als sich die Gegenstände in der Obhut des Offenburger Rats
befanden, wandte sich der Schultheiss Nicolaus Wencker45 am
29. April 1525 mit einem offiziellen Schreiben an die Stifte St.
Thomas und Alt St. Peter mit der Bitte, die Streitigkeiten bald
beizulegen.46 Grund für seine Nachfrage war die Bedrohung
durch die Bauernunruhen, die wenige Tage zuvor, vom 19. bis
25. April 1525, sehr nah an Offenburg herangerückt waren.47
Wencker bat die Adressaten freundlich, zu einer Einigung oder
einem Vergleich mit ihren Gegnern zu kommen, damit die
Güter zurückgegeben oder in andere geeignete Obhut gegeben
werden können. Schultheiss, Meister und Rat der Stadt Offenburg
würden dadurch von großer Sorge und Angst befreit werden
. Aufgrund der Bauernaufstände wisse niemand, was als
nächstes passiere, Kirchengüter seien in besonderer Gefahr.
Schließlich kündigte Wencker an, dass für eine Beschädigung
der Güter keine Verantwortung übernommen und auch kein
Schadensersatz geleistet werde.

Wann genau die Wertgegenstände und Dokumente nach
Straßburg zurückgelangten und ob sie vollständig waren, geht
aus den Quellen nicht hervor. Die Verhandlungen der Stadt


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