Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
98. Jahresband.2018
Seite: 315
(PDF, 96 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2018/0316
Von drey Straßburger Pfaffen und den geüsserten Kirchen güttern

Straßburg mit den katholischen Exilanten dauerten noch einige
Jahre an, bis eine Grundsatzvereinbarung am 27. März
1528 erreicht wurde. Der „Offenburgische Vertrag" regelte die
finanziellen Zuwendungen, die den Stiftsherren, die nicht
nach Straßburg zurückkehren wollten, zuteil werden sollten.
Als Vermittler und Unterhändler werden Hans Bock Ritter,48
Jakob Sturm, Melaus Wencker, Schultheiss zu Offenburg und
Claus Meiger49 genannt. Damit wurde nach drei Jahren ein
Schlussstrich unter die Sache gezogen.50

Fazit

Offenburg war nicht wie Straßburg vom „ Sturmwind der Reformation
" erfasst. Das verdeutlicht dieses Ereignis. Die Stiftsherren
, die Straßburg verließen, hätten die Kirchengüter sonst
nicht in Offenburg „in Sicherheit gebracht". Die Gegenstände
waren in die Obhut von bischofstreuen Klerikern gegeben worden
, die von der Rechtmäßigkeit ihres Handelns in unruhiger
Zeit überzeugt waren. Der Offenburger Rat verhielt sich neutral
, wie es von ihm als politischer und rechtlicher Instanz zu
erwarten war. Er war aber auch nicht geneigt, gegenüber den
drei Beschuldigten strengere Maßnahmen zu ergreifen, wie es
von den Straßburger Vertretern gefordert wurde. Als Sixt, Bal-
thener und Schultheiss ihren Protest beim Reichsregiment in
Esslingen einreichten, verließen sie die Stadt mit dem Einverständnis
des Offenburger Rats.

Nach dem Auffinden der Wertgegenstände nahm die Offenburger
Obrigkeit sie in ihre Obhut, wie es das Recht erforderte.
Schultheiss und Rat drängten die beiden Parteien jedoch, den
Streit beizulegen, um die Verantwortung für die Stiftsgüter sobald
wie möglich wieder loszuwerden.

Ein weiterer Schriftwechsel dokumentiert einen Vorfall, der
sich zur gleichen Zeit in nächster Nähe Offenburgs ereignete.51
Am 7. März 1525 schrieb Caspar vom Mündt,52 Kirchherr von
Offenburg, an Bischof Wilhelm von Honstein in Straßburg,
dass 1524/25 die Besetzung der zur Landvogtei Ortenau gehörenden
Pfarrstelle in der Liebfrauenkirche zu Weingarten
durch den Landvogt Graf Wilhelm von Fürstenberg mit einem
lutherischen Priester erfolgt sei.53 Von Mündt beschwerte sich,
dass dieser am Sonntag predige und die Gläubigen aus Offenburg
abwerbe. Beschwerden hätten nichts genützt, durch seine
Predigten würde er nicht nur die bösen Sünder, sondern auch
die recht christgläubigen Menschen, von denen es noch viele
in der Offenburger Pfarrei gebe, zum Ungehorsam führen. Er
ergänzt, dass es noch viele Christgläubige in Offenburg gebe


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2018/0316