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und der ehrsame Rat fleißig dafür sorge, diese zur Ordnung
anzuhalten.
Am 9. März wurde dem Offenburger Kirchherrn der Eingang
seines Beschwerdebriefes bestätigt und eine Abschrift des
Briefes an Graf Wilhelm von Fürstenberg beigelegt. Dieser
wurde aufgefordert, den lutherischen Priester abzusetzen, da
dieser nicht nur für den Pfarrherrn in Offenburg „unbequem"
sei, sondern auch das gemeine Volk verführe. Er solle durch
den früheren Priester ersetzt werden. In seiner erst 1616 ver-
fassten Beschreibung der Reformationszeit formulierte Lazarus
Rapp bildlich, man habe die Offenburger Bürger an Sonn- und
Feiertagen durch das Schließen der Stadttore davon abhalten
müssen, dass sie nicht Gottesdienste „fremder" Religion außerhalb
der Stadt besuchten. Einen zeitgenössischen Beleg gibt es
dafür nicht.
Während Straßburg zur Anlauf stelle für Vertreter aller möglichen
, teils radikalen Ausprägungen reformatorischen Gedankenguts
geworden war und es nicht nur zum offenen Streit mit
den Altgläubigen, sondern auch im eigenen Lager über die
richtige Auslegung des Evangeliums kam,54 gab man sich in
Offenburg zurückhaltend.
Die Annahme Kähnis,55 Offenburg habe sich auf dem Augsburger
Reichstag 1530 mit Straßburg zum neuen Glauben bekannt
, ist falsch. Straßburg ging in Glaubensfragen mit seiner
Confessio tetrapolitana einen eigenen Weg. Verfasser des Glaubensbekenntnisses
waren Martin Bucer und Wolfgang Capito,
Unterzeichner die oberdeutschen Reichsstädte Straßburg,
Memmingen, Konstanz und Lindau. Bucer und Capito hatten
das Bekenntnis in aller Eile auf dem Reichstag verfasst, da die
Straßburger sich aufgrund der Abendmahlsfrage nicht zur, von
Melanchthon verfassten, Confessio Augustana bekennen wollten
. Damit wurde die Uneinigkeit des protestantischen Lagers
für alle offenbar.56 Eine Einigung in der Glaubensfrage war
auch zwischen den altgläubigen und den evangelischen Ständen
nicht zu erzielen. Die von Karl V. eingesetzte katholische
Kommission mit den Theologen Johannes Eck und Johannes
Fabri widerlegte das Augsburger Bekenntnis in der Confutatio.
Eine Verteidigung der Confessio Augustana wurde nicht akzeptiert
. Damit hatte der Kaiser sich mit der Mehrheit der altgläubigen
Stände durchgesetzt.
Im Reichsabschied vom 19. November, der die Ergebnisse
des Reichstags verbindlich zusammenfasste, wurde die Confutatio
als rechtmäßig bezeichnet. Den Protestanten wurde eine
Frist bis zum 15. April 1531 eingeräumt, innerhalb derer sie
sich der Reichstagsmehrheit anschließen konnten. Im Ab-
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