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Louis Schlaefli
vor 1575: FALCK (KALCK) Jacobus
Falck war Pfarrer in Schutterwald vor 1575. In diesem Jahr
wurde er wegen Schulden vor das Kaiserliche Hofgericht geladen
und seine Güter unter Arrest gestellt; im Jahr 1576 hatte er
seine Schulden immer noch nicht bezahlt (ABR H 1637, 34 vo).
Gewiss wurde er ins Elsass strafversetzt und waltete in Ost-
house in den selben Jahren, bevor er, wegen Einführung der
Reformation, mit Köchin und Kind ausgewiesen wurde (ABR H
1497; H 1636, p. 155; H 1637, 34 vo, 45 vo, 59 vo, 60 vo, 75 vo,
80 vo-83, 84 vo-88, 94, 96, 99, 103 vo, 108 vo-110; 1 G 178/6;
ADAM, Territ., 509, der ihn Kalck nennt; HAHN, Reformbestrebungen
, 67). Wir wissen nicht, was aus ihm wurde.
... - ca. 1578: NUOS Joannes
Dieser sonderbare Pfarrer von Schutterwald wurde vor dem
Jahr 1578 seines Amtes enthoben „ein Jar oder zwey ... von
wegen seines Unfalls und Wendlin Schmids entleibung". Mehr erfahren
wir durch die Akten nicht. Da er inzwischen eine Absolutionsbulle
vom Papst erhalten hat, wünscht er in seine
Diözese wieder aufgenommen zu werden, „mitgnediger absolu-
tion in utroque foro" (ABR 1 G 186/lb, f. 10). Kam es so weit?
1583 - ...: BARSCH (BARS, BARSS) Adolphus, Johanniter
Dieser Mönch stammte wahrscheinlich aus der Diözese Basel,
da er zuerst im Oberelsass wirkte. War er Vikar - was in dieser
Gegend Leutpriester bedeutet - in Morschwiller-le-Bas (bei
Mulhouse) oder in Obermorschwiller (bei Thann)? Das kann
nicht entschieden werden: beide Orte werden ab dem Jahr
1557 angegeben (NEHR, 336 u. 362). Wenigstens in den Jahren
1558-1559 wirkte er (dazu?) als Kaplan der Altäre des Hl.
Nikolaus und der Hl. Katharina in Gildwiller; man weiß es,
weil er im Jahr 1558 ein ferto2 erwarb und dann im Jahr 1559
auf der bischöflichen Strafliste figurierte (NEHR, 173). Dies
wird wohl der Grund sein, dass er im Jahr 1583 nach Schutterwald
versetzt wurde (RÖDER, Archiv, II, 234).
1594 - ...: HOLZ Martinus (RÖDER, Archiv, II, 234)
(1599?) ... 1605-1608: SCHMIDT (SCHMID) Martinus
Gebürtig aus Saint-Pierre bei Barr im Elsass, war Martin
Schmidt zuerst Pfarrer in Stotzheim (1598-1599) (ABR G 6301,
f. 1 et 24). Wir wissen nicht, wo er wirkte, als er im Jahr 1604
ein indultum testandi erwarb (ABR G 6301, f. 156). Wurde er
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