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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
98. Jahresband.2018
Seite: 331
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Einiges über den Klerus von Schutterwald in früheren Zeiten

Bedienung der Pfarrei Schutterwald. Die Pfarrkinder von dort
und von Hofweier sollen den Zehntherrn - Röderer von Diersburg
- bitten, die Pfarrhäuser zu reparieren (Ebd., 316). Derselbe
Amtmann, Johann Ludwig Dornblueth, meldet am
16.02.1661, dass sein Herr einverstanden sei, die Pfarrhäuser
zu reparieren, nicht aber die Kompetenz zu erhöhen; man
hofft in Molsheim, dass die Pfarrhäuser „ante festum Sti Joan-
nis" in Stand gebracht werden (ABR G 6311, 23). Am 23.11.1661
werden die Einkünfte des Kollators bis zur Fertigstellung beider
Pfarrhäuser unter Arrest gestellt (Ebd., 124). Die Sache
wird zu einem Prozess führen (Ebd., 131 vo). Am 10.11.1666
ist sie immer noch nicht geregelt (ABR G 6312, 232) und
dauert am 17.03. und am 25.05.1667 weiter (Ebd., 277 u. 295
vo).

Inzwischen wurde am 12.04.1664 Joannes Martinus Koch
als Pfarrer vorgesehen, was jedoch nicht geschah.8

1664 f: BURCKEL (BUCKLE) Franciscus

Franziskus Burckel wird am 15.03.1664 zur Pfarrei präsentierter
wird angenommen unter der Bedingung, dass er sich am
5. Juni einem neuen Examen unterwerfe (ABR G 6311, 307).
Schon am 12. April, nachdem der Vogt (Toparcha) von Ortenberg
wegen dessen Unfähigkeit nach Molsheim referiert hatte,
wird in Molsheim der Beschluss gefasst, ihn zu ersetzen (Ebd.,
310 vo). Doch waltete er immer noch hier, als er am 4. Juni zu
einem neuen Examen am 19. September geladen wurde (Ebd.,
319). Doch schon am 26.08.1664 hatte Werner eine Präsentation
zur selben Pfarrei erhalten (ABR G 1420, 352). Offenbar
war inzwischen Burckel gestorben (RÖDER, Archiv, II, 234)(
SCHLAEFLI, Ortenau 1, 300).

1664-1666: WERNER (WENER, WENNER) (Joannes) Christopherus
Johann Christoph Werner, Magister, aus Offenburg gebürtig,
wurde am 26.08.1664 zur Pfarrei Schutterwald präsentiert
(ABR G 1420, 352)9. Am 17.11.1666 wurde er nach Grafenhausen
versetzt (ABR G 6312, 237 vo; HENNIG, Lahr, 189). Am
2.03.1667 musste er in Molsheim vorsprechen, da er seine
Magd immer noch nicht fortgeschickt hatte; es wird ihm eine
Geldstrafe von 3 Livres aufgebürdet; wegen seiner Armut wird
ihm ein Termin bis auf das Fest des Hl. Johannes gelassen;
natürlich soll er die Magd binnen acht Tagen fortschicken
und darüber ein Attest seines Erzpriesters nach Molsheim
senden lassen (Ebd., 263 vo).


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