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Die badischen Verfassungsfeiern 1843, 1844
und 1845 im Renchtal
Bürgerfeste, liberale Öffentlichkeit und Obrigkeitsstaat im Vormärz
Heinz G. Huber
Das Hambacher Fest, das am 27. Mai 1832 auf dem Hambacher
Schlossberg bei Neustadt stattfand und bei dem sich 20000
Teilnehmer versammelten, galt lange als die größte politische
Kundgebung des Vormärz.1 Weniger bekannt ist das „badische
Hambach", die Feiern zum 25-jährigen Bestehen der badischen
Verfassung am 22. August 1843. An der „Centralfeier" in Bad
Griesbach und an den zahlreichen in fast allen badischen Städten
und Amtsbezirken abgehaltenen Festen beteiligten sich
weit über 100000 Menschen.2 Allein bei der Feier des Bezirks
Ettenheim in Kappel am Rhein waren über 10000 Personen
anwesend.3 In Schwetzingen folgten 3000 Personen der Rede
des liberalen Abgeordneten und Publizisten Karl Mathy.4 Diese
Zahl der Festteilnehmer wurde in Mannheim um ein Mehrfaches
übertroffen. In Bad Griesbach fanden sich trotz der Entlegenheit
des Badeortes „mehrere tausend Menschen" ein, um
den Worten des liberalen Führers in der zweiten Kammer, Johann
Adam von Itzstein, zu folgen.5
Schon vorher hatte es Bestrebungen gegeben, den Jahrestag
der Verfassungsgebung zu feiern. Der Offenburger Abgeordnete
Josef Merk befand bei der Sitzung der 2. Kammer am 25. Juni
1833 im Karlsruhe Ständehaus, es sei traurig, „dass man einen
Tag wie derjenige, der uns die Verfassung gab, nicht als einen
Tag der Erinnerung durch die Veranlassung eines Volksfestes
feiern kann".6 Die Alten hätten es besser verstanden, die Tage
großer Ereignisse durch Stiftung von Festen zu verewigen.
„Jetzt, in einer Zeit der bloßen Vernunft und der kalten Berechnung
, will man nicht mehr durch das Gefühl wirken, das Gesetz
allein soll den strengen Maßstab geben. Das Gefühl soll tot
bleiben und die Moral zu keiner Richtschnur dienen." Merk
hatte 1831 eine Motion einbringen wollen, an dem Tag, an
dem die (badische) Verfassung gegeben worden war, den
Grund zu einem „großen Nationaldenkmal" zu legen, hatte
aber die Motion „aus besonderen Gründen" nicht vorgetragen.
Der Abgeordnete Gottlieb Bernhard Fecht hatte schon 1819
den Antrag auf eine Verfassungsfeier gestellt, ihn aber nicht
weiterverfolgt, weil „leicht ein Missverständnis zwischen Regierung
und Volk entstehen könnte". Die Idee, das Verfassungs-
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