Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
98. Jahresband.2018
Seite: 340
(PDF, 96 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2018/0341
340

Heinz G. Huber

Sichtlich konsterniert wandte sich der Oberkircher Amtsvorstand
Anfang August 1843 noch einmal an das Innenministerium
, um wenigstens polizeiliche Einschränkungen der geplanten
Feiern zu erreichen. Er sprach sich dagegen aus, dass
die Feierlichkeiten schon am Vorabend des Verfassungstages in
Oberkirch beginnen sollten. „Eine gewisse Partei" habe „mit
Ausschluss der gemäßigt Gesinnten sich vorzugsweise der Festlichkeiten
im Renchtal bemächtigt". Mit den Feiern am Vorabend
bezwecke sie eine „Auszeichnung derjenigen Fremden",
deren Ankunft man am 21. August in Oberkirch erwarte. Die
Festlichkeit gelte nicht der „Ehre der Sache" (der Verfassung,
d. V), sondern der „Ehre der Personen" (den liberalen Oppositionspolitikern
, d.V).15 Offensichtlich hatte Häfelin davon erfahren
, dass Johann Adam von Itzstein mit prominenten liberalen
Gesinnungsgenossen nach Oberkirch und Griesbach
kommen wollte.

Auch wandte sich Häfelin gegen die geplante „allgemeine
Beleuchtung" der Stadt Oberkirch. In der Aufforderung des Gemeinderats
dazu sah er eine „moralische Nötigung". Wenn
mancher auch gern „wegen der Kosten oder anderer Ursachen
sich davon zurückhalten" wollte, so könne er es nicht, „wenn er
sich etwa Unannehmlichkeiten eines Teils seiner Bürger aussetzen
will". Dazu komme, dass die Stadt Oberkirch „ein fast nur
aus hölzernen Häusern unregelmäßig gebauter Ort ist, in dem
durch eine Illumination leicht Brandursache entstehen
könne".16 Regierungsdirektor Baumgärtner, der die Eingabe des
Oberkircher Amtsvorstehers weitergab, warnte davor, dass eine
Versagung der Erlaubnis „Übertreibungen anderer Art zur Folge
hätte". Das Innenministerium, das unter Leitung von Franz
Freiherr Rüdt von Gollenberg- Eberstadt17 stand, setzte sich über
die engstirnigen polizeistaatlichen Einwände von Häfelin hinweg
. Die Abschießung von Böllern am Vorabend des Festes unterliege
keinem Anstand. Ebenso wenig sei der Errichtung einer
Pyramide am großen städtischen Rohrbrunnen sowie der Beleuchtung
des Rathauses in Oberkirch ein Hindernis in den
Weg zu legen. Auch eine allgemeine Beleuchtung der Stadt sei
nicht zu beanstanden, „wenn eine solche von den Bürgern freiwillig
und ohne einen Zwang veranstaltet wird".18

In einem Befehl zu den Verfassungsfeiern an die Polizei
wurde angeordnet, „dass auch jeder einfache Schein einer nur
öffentlichen oder confidentiellen Beobachtung des Publikums,
welche die Feier dieses Festtages beengen könnte, gemieden
und von der Mannschaft ein anständiges und würdiges Benehmen
während der Feierlichkeiten eingehalten" werden sollte.19
Nach den Fehlschlägen der Blittersdorff'sehen Reaktionspolitik


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2018/0341