Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
98. Jahresband.2018
Seite: 343
(PDF, 96 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2018/0344
Die badischen Verfassungsfeiern 1843, 1844 und 1845 im Renchtal

Bad Freversbach, bad. Schwarzwald,

Station Oppenau.
Propr. Gustau Zwingert.

Abb. 3: An dieser
idyllischen Stelle bei
Freyersbach hatten
sich die Bürgerwehren
von Oppenau und Bad
Peterstal am
22. August 1843 zum
Empfang des Festzugs
aufgestellt.

Der Zug endete in Griesbach vor dem Badhaus Monsch.
Dort war ein großes, mit Laubgewinden und Flaggen der badischen
Hausfarben verziertes Festzelt aufgebaut. Auf einem mit
Moos ausgeführten Wappenmantel ruhte das Bildnis des
Großherzogs Karl, darunter war eine Tafel mit der Bezeichnung
„Verfassungsurkunde" aufgestellt, beides mit Eichenzweigen
verbunden. Rechts und links zur Seite waren die Bilder
des Großherzogs Leopold und seiner Frau Sophie zu sehen.
Der dem Badhaus gegenüberliegende Flügel des Badgebäudes
und insbesondere das Zimmer, wo Karl die Verfassungsurkunde
unterzeichnet hatte, waren ebenfalls festlich geschmückt
. Der mit Blumen und Fahnen dekorierte Balkon des
Badhauses Monsch diente Itzstein als Rednertribüne. Zahlreiche
Gäste aus dem Wolf- und Harmersbachtal sowie aus Freudenstadt
hatten sich eingefunden. An der langen Festtafel im
Zelt fanden 400 Personen Platz. An die Teilnehmer des Festes
wurden hunderte von gedruckten Exemplaren der badischen
Verfassung ausgegeben. Der Abgeordnete Hund(t) erklärte
dazu:

„Die von dem Comite beschlossene Vertheilung der Verfassungsurkunde
wird nun stattfinden. Sie hat den Zweck, der Jugend als
Andenken an das heutige, für das ganze Land so wichtige Fest zu
dienen, den jungen künftigen Bürgern eine Erinnerung zu sein,
wie es ihren Eltern die heiligste Pflicht gewesen, treu und fest an
der Verfassung zu halten, und wie sie hoffentlich diesem Vorbild
folgen und sich mit der uns allen theuern Verfassung bekannt
machen werden, um dem Staat einst nützliche, brave und in Zeiten
der Gefahr starke Bürger zu sein."24


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2018/0344