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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
98. Jahresband.2018
Seite: 358
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Heinz G. Huber

das Gesetz über die freie Presse gewesen, es sei aber „nach kurzem
Bestehen durch höhere Gewalt" wieder untergegangen.
Hinter der „höheren Gewalt" verbirgt sich freilich die Politik
des Deutschen Bundes. Das Volk habe im letzten Jahr durch
seine Wahlen gezeigt, dass es die Verfassung und die dazu gehörenden
Wahlgesetze verteidige.

Itzstein weist nun auf die noch fehlenden Gesetze zu den
Freiheitsrechten hin, die durch die Verfassung verbürgt seien.
Es gebe noch kein Gesetz, das die persönliche Freiheit und die
Freiheit der Presse sichere. Im Gerichtswesen müssten öffentliche
und mündliche Verfahren durchgesetzt und Geschworenengerichte
eingeführt werden.

Die Verantwortung für die gedeihliche Weiterentwicklung
des konstitutionellen Lebens weist Itzstein dem Volk selbst zu.
Es müsse „lebendigen Anteil nehmen an allen Angelegenheiten
, welche seine Verfassung, seine Gemeinde-Ordnung, seine
Rechte und Freiheiten" betreffen. Durch ein „gutes Wahlgesetz
" sei es möglich, bei den Urwahlen „als dem wichtigsten
Wahlakte" die Grundlage für eine „starke Kammer" zu schaffen
. Er verweist auf das Wahlgesetz Ludwigs und den Ministe-
rialerlass Leopolds von 1830, in dem er seinen Willen bekundet
, „die Verfassung des Landes heilig" zu halten und keine
Wahleinwirkungen zuzulassen. Mit einem Bürgerappell, die
Verfassung zu „pflegen und zu schützen" und einem dreifachen
Hoch auf Großherzog Karl beendete Itzstein seine Rede.

Anschließend brachten Bürgermeister Kimmig von Griesbach
Toaste auf die Großherzog und seine Familie, der Abgeordnete
Dörr auf die Verfassung, Advokat Frech auf Festredner
von Itzstein und Bürgermeister Birk von Ibach auf die toten
und noch lebenden Volksvertreter aus. An letzteres knüpfte
Itzstein noch einmal an, um besonders verdiente, schon verstorbene
Volksvertreter zu ehren.

Er nannte als ersten Ludwig von Liebenstein85 (1781-1824),
der beim ersten Landtag die meisten Reformanträge stellte und
mit seinem exemplarischen Stil die Parlamentskultur prägte.
Rühmend erinnerte er an Johann Georg Duttlinger86 (1788-
1841), der als jüngster Abgeordneter mutig das Adelsedikt angegriffen
hatte und 1825 mit zwei anderen Mitgliedern der Kammer
gegen die Verfassungsänderung stimmte. Er stellte die
Verdienste des früheren Deputierten und späteren Ministers
Ludwig Georg Winter87 (1778-1838) heraus, der „furchtlos mit
der reinsten Verfassungsliebe" das Adelsedikt bekämpft und
dessen Eliminierung bewirkte hatte. Winter erfreute sich im
Bezirksamt Oberkirch besonderer Beliebtheit. Nach seinem Tod
wurde ein „Localkomittee" gebildet, das 180 fl. für ein Denk-


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