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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
98. Jahresband.2018
Seite: 368
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Heinz G. Huber

Art parlamentarischer Immunität verlieh, die ihn vor polizeilichen
Übergriffen schützte. Im darauffolgenden Jahr 1845
wurde in Oberkirch wieder ein Verfassungsfest unter Itzsteins
Anwesenheit gefeiert, allerdings nahmen nur 162 Personen
daran teil. Ein Zelt war im Garten des Bärenwirts Armbruster
aufgestellt worden.109

Badischer Verfassungspatriotismus: Weg zur Revolution?

Auf den Verfassungsfesten des Vormärz wurde die Verfassung
fast überall in Baden „wie ein Kurtgegenstand" behandelt. Bei
der 25-Jahrfeier lag sie während des Hochamtes in der Pfarrkirche
Villingen auf einem eigens für sie errichteten Altar in der
Mitte des Chorbogens. In der Triberger Wallfahrtskirche ruhte
ein kostbar eingebundenes Exemplar auf einem roten Samtkissen
, von Blumengebinden und Eichenkranz umgeben.110 Der
für seine wissenschaftliche Korrektheit bekannte Staatsrechtler
und Landtagsabgeordnete Rotteck schrieb schon 1831 über-
schwänglich nach der Wiederherstellung der Verfassung:
„Die Liebe zur Verfassung wie jene zum Vaterlande, trägt einen
Charakter der Religiosität an sich, sie ist nicht bloß die Wertschätzung
eines als kostbar erkannten Besitztums, sondern
fromme Anhänglichkeit an ein für heilig erachtetes Gut Sie ist
Pietät, sie ist Tugend."111

Dolf Sternberger, der den Begriff des „Verfassungspatriotismus"
eingeführt hat, betont, dass im Verhältnis von Bürger und freiheitlichem
Staat auch Emotionen eine wichtige Rolle spielen
sollten. In einem Staat soll nicht nur das richtige Rechtsverhältnis
, sondern auch ein „angemessenes Gefühlsverhältnis",
mit anderen Worten, „Liebe zum Bürgerstaat" herrschen.112
Das „Vaterland ist eine Aufgabe für alle Bürger, nämlich ein
Vaterland erst in Freiheit zu errichten".

Verfassungspatriotismus hat aber auch eine „kognitive und
agitive Dimension".113 Der Bürger muss Rechte und Freiheiten
kennen und sie als zu verteidigende Werte akzeptieren. Er
muss zugleich aktiver „Bürger" im politischen Sinn werden,
der seine Rechte beispielweise durch das aktive und passive
Wahlrecht wahrnimmt. „Verfassungspatriot ist, wer friedlich,
aus Liebe zur Demokratie und unter Berücksichtigung der
Prinzipien von Gleichheit und im Vertrauen auf deren Geltung
und Gültigkeit über offizielle, aber auch inoffizielle Beteiligungsmöglichkeiten
an der Gestaltung der demokratischen
Ordnung persönlich mitwirkt oder sie gegen illiberale
Einflüsse zu verteidigen versucht." Der Staat wird zur „jedermanns
Sache".114


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