http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2018/0407
406 DieterWeis
weg in daß finsterwäldelle, die schüeßmauer undt seine aigene
mauren. gegen rhein der Pfaffenbacher weeg. gegen waldt der
oberendthoff
Herrn Joseph Chomas dem ambtschreiberen vermög Kauffbrieff
gehörig. "A
Hier handelt es sich eindeutig um das heutige Anwesen Vier-
ling/Vogt, wobei besonders auffällt, dass das Grundstück im
Jahr 1721 von einem „lebendigen Hag", nicht von einer Mauer
umgeben war! Von einem Gartenhaus ist noch nichts zu lesen.
Erst nach langen Nachforschungen fand ich endlich einen
Nachweis über den Erbauer der hohen Gartenmauer und des
Gartenhauses. Es war der bereits erwähnte Joseph Chomas,
Stadt- und Amtsschreiber in Ettenheim, der aus Obernai/Elsass
stammte. Über die Bauzeit ist in den Prozessakten nichts angegeben
, weil dies bei den Erbschaftsstreitigkeiten seiner Kinder
später keine Rolle spielte.
Joseph Chomas amtierte von 1707 bis ca. 1738 in Ettenheim
und verzichtete auf seine Ämter zugunsten seines gleichnamigen
Sohnes und Nachfolgers bzw. Vertreters mit Genehmigung
des Fürstbischofs. Der Sohn wurde am 10.7.1758 aus verschiedenen
Gründen, vor allem finanzieller Art, entlassen. Vater
und Sohn lebten zeitweise in Ringsheim. Josef Chomas der Ältere
erhielt am 13.7.1707 von Kardinal Armand Gaston von
Rohan die Stelle des Ettenheimer Stadt- und Amtsschreibers
übertragen.5 Er befand sich in guten finanziellen Verhältnissen
, war also ein reicher Ettenheimer Bürger und konnte es sich
leisten, seinen Garten im Pfaffenbach vollständig mit einer
hohen Mauer einfassen und ein großes Gartenhaus erbauen zu
lassen. Bisher vermutete man, dass es kein Garten eines Privatmannes
sein konnte, was sich nun als falsch erwies.6
Für die Geschichte des Gartens ist der Streit zwischen den
Familienmitgliedern Chomas von Bedeutung. Das Verhältnis
zwischen Vater und Sohn war äußerst schlecht. Dies kommt in
der „Designatio" (ausführliches Verzeichnis) über das Erbvermögen
bzw. die Anteile der drei Kinder und deren Gleichstellung
vom 9.12.1756 sehr deutlich zum Ausdruck.7
So ist beispielsweise aufgeführt, dass Tochter Maria Anna
(Denner) zur Ehesteuer 4800 f und die Tochter Therese
(Schmautz) zunächst 1500 f erhielten. Beim Sohn Franz Joseph
wurden sämtliche Ausgaben des Vaters aufgezählt, und mit
Kritik wurde auch nicht gespart. Er habe sein Geld für „sein
angewohntes Wohlleben und übelhaußen wie auch andere Ver-
schwendereyen" verwendet, anstatt seinen Verpflichtungen
nachzukommen.
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2018/0407