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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
98. Jahresband.2018
Seite: 408
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408 DieterWeis

Durch diese wichtige Untersuchung war es möglich, die Erbauungszeit
des Hauses näher zu bestimmen. Es ist anzunehmen
, dass die große steinerne Gartenmauer etwa in derselben
Zeit entstand. Als Erbauer von Haus und Mauer können sowohl
der Vater als auch der Sohn Chomas gelten.9

Aufgrund des Verhaltens des Miterben Franz Joseph Chomas
brachten seine beiden Schwestern Maria Anna und Therese
ein Gerichtsverfahren in Gang, das jahrzehntelang dauerte
und erst mit dem Urteil des Reichskammergerichts Wetzlar
vom 24.11.1802 endete. Erbe Joseph Chomas boykottierte
durch seine Abwesenheit und andere Manöver den zügigen
Ablauf des Verfahrens. Ihm wurde lt. Prozessakten des Reichskammergerichts
vorgeworfen, er erlaube sich „die gröbsten
Widerhandlungen [...], er hat den ganz mit Mauer umgebenen,
Theresia zugeschriebenen Garten (an sich gebracht), und handlet
hiemit wie mit seinem Eigenthum".10

Bis zum Ende des Berufungsprozesses waren die Erbin des
Gartens, Maria Theresia Schmautz (*2.12.1794) und deren
Tochter Elisabeth Lihl geb. Schmautz (* 18.5.1797) verstorben,
sodass Johann Nepomuk Lihl, Reichsritterschaftlicher Advokat
, Stättmeister und zuletzt Oberbürgermeister von Offenburg
, und dessen Geschwister als Eigentümer des Gartens nach
Ablauf des Prozesses anzusehen sind.

Das Urteil des Reichskammergerichts vom 24.11.1802 entschied
hinsichtlich des Gartens (Abs. 6) „in Ansehnung des zu
Euenheim belegenen Gartens eines Jaugarts groß, mit garten hauß,
und alles mit einer Mauer umgeben, welcher der älteren Tochter Theresia
in dem Anschlag zu 500 f zugeschrieben worden, dieselbe mit
dem gemachten, und zur Seite des Oberamtlichen Inventariums de
1765 bemerckten Vorbehalt eines von den Miterben Ihr auf den Fall,
wenn sie bei vorzunehmendem Verkauf weniger daraus erlösen
würde, zu leistenden Ersatzes abzuweisen".

Die Gengenbacher Regierungskommission wies das Etten-
heimer Oberamt am 23.12.1802 an, das Urteil „nach seinem
ganzen Inhalt in Vollzug zu setzen" und mitzuteilen, welches
die wirklichen Erben sind.11

Lt. Protokoll der Gengenbacher Kommission vom 21.3.1803
Nr. 874 bat der Offenburger Stättmeister Johann Nepomuk Lihl
namens der Erben Schmautz und Denner um deren „Einsetzung
in die vollkommenen Eigenthumsrechte und die Dispositions
-Freiheit ihrer Chomasischer Erbteil, Rechte und Befugnisse
", wozu das Oberamt Ettenheim zum baldigen Bericht
aufgefordert wurde.

Die Akte des Ettenheimer Oberamts zu den Erbangelegenheiten
der Familie Chomas konnte bisher nicht aufgefunden


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