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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
98. Jahresband.2018
Seite: 461
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Frauen der Illenau

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statt Statut, Hausordnung, Krankenwartdienst, Bemerkungen und
Nachrichten als Auskunft für Behörden und Angehörige der Kranken
von 1852 zu finden.26 Einige dieser Anweisungen werden nachfolgend
beschrieben und mit den Anweisungen der ehemaligen
Kreispflegeanstalt Hub verglichen.

Im September 1873 wurde das Hubbad bei Ottersweier umgebaut
, sodass eine Kreispflegeanstalt entstehen konnte. Hier
wurden psychisch sowie physisch kranke Menschen aufgenommen
. Im September 1874 hat der neue Anstaltsdirektor
mit einem Teil des Personals seinen Dienst angetreten und
15 Pfleglinge wurden aufgenommen. Als es darum ging, wo die
Illenau gebaut werden sollte, war das Hubbad in die engere
Auswahl gekommen, bevor endgültig der Standort bei Achern
gewählt wurde. Auch in der Kreispflegeanstalt Hub wurden die
Geschlechter getrennt, wobei die Frauenabteilung in den östlichen
, die der Männer in den westlichen Flügel des Gebäudes
gelegt wurde. Geisteskranke Pfleglinge wurden im zweiten und
dritten Stockwerk untergebracht; die Unruhigen wurden dabei
in das dritte Stockwerk gebracht.27 Zum Personal: der Oberwärter
, war zugleich Chirurg, die Oberwärterin zugleich Haushälterin
. 20 Pfleglinge kamen auf einen Wärter. Zunächst gab es
sieben Wärter und sechs Wärterinnen. Es wird mit 600 bis 900
Mark jährlich entlohnt.

Es ist schwer, Regelungen von damals mit heutigen Regeln
und die Illenau mit anderen Einrichtungen der damaligen Zeit
und heute zu vergleichen. Gesetze, Gepflogenheiten und Verhaltensweisen
haben sich verändert, dennoch werden nachfolgend
einige Aufgaben und Regeln angeführt, die Wärterinnen
und Wärter beachten mussten beziehungsweise Pflegerinnen
und Pfleger heute noch beachten müssen.

§ 1: „Die nächste Aufgabe der Wärter und Wärterinnen ist
Pflege und Wartung der Kranken nach ärztlicher Vorschrift.
Wesentliche Erfordernisse sind ein frommes, geduldiges, liebevolles
Gemüth, pünktlicher Gehorsam und Bereitwilligkeit zu
allen Dienstleistungen." 28

- Da die Angestellten mit geistig kranken Menschen zu tun
hatten, war es wichtig, nicht aufbrausend und ungeduldig
zu sein; außerdem musste das Wartpersonal den Vorgesetzten
Folge leisten; ein liebevolles Gemüt und Gehorsamkeit
waren deshalb Voraussetzungen für den Dienst in der Illenau
.

- Diese Vorschrift zählte und zählt noch heute bei allen Einrichtungen
, in denen kranke oder alte Menschen gepflegt
werden.


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