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Bericht des Conritä's der Dialekt. Gesellschaft zu London. ß3
3. Dass diese Töne und Bewegungen oft stattfinden zu
einer Zeit und auf eine Weise,'welche von den anwesenden
Personen gewünscht wird, und dass dieselben vermittelst
einer einfachen Reihe von Zeichen Fragen beantworten und
zusammenhängende Mittheilungen hervorbuchstabiren.
4. Dass die auf diese Weise erhaltenen Antworten
und Mittheilungen grösstentheils von einem Gemeinplätze
enthaltenden Charakter sind; dass aber auch zuweilen richtige
Thatsachen angegeben werden, welche nur einer der anwesenden
Personen bekannt sind.
5. Dass die Umstände, unter denen die Erscheinungen
stattfinden, veränderlich sind, wobei die hervorragendste
Thatsache die ist, dass die Gegenwart gewisser Personen
für ihr Vorkommen nothwendig erscheint, diejenige anderer
aber gewöhnlich hinderlich ist; dass jedoch dieser Unter- ^
schied keineswegs vom Glauben oder Unglauben an diese
Erscheinungen abzuhängen scheint.
6. Dass nichts dessenungeachtet das Auftreten der Erscheinungen
nicht gesichert ist durch die Gegenwart oder
Abwesenheit derartiger Personen.
Die von Ihrem Comit6 erhaltenen mündlichen und geschriebenen
Zeugnisse bestätigen nicht nur das Vorkommen
von Erscheinungen derselben Natur, wie die von den Unter-
Comite's bezeugten, sondern auch andere von einem weit
mannigfaltigeren und ausserordentlicheren Charakter.
Diese Zeugnisse können in Kürze folgendermaassen vorgeführt
werden:
1. Dreizehn Zeugen bestätigen, dass sie schwere Körper
— in einigen Fällen sogar Menschen — sich langsam in die
Luit erheben und daselbst ohne irgend welche sichtbare oder
fühlbare Unterstützung einige Zeit verweilen gesehen haben.
2. Vierzehn Zeugen bekunden, Hände oder Gestalten,
die keinem menschlichen Wesen angehörten, wohl aber an
Aussehen und Beweglichkeit lebensähnlich waren, wahrgenommen
zu haben, ja dass bie dieselben zuweilen berührten
oder selbst ergriffen, und dass sie in Folge dessen überzeugt
wurden, dieselben seien kein Resultat des Betrugs oder der
Einbildung.
3. Fünf Zeugen behaupten, dass sie von einer unsichtbaren
Kraft an verschiedenen Theilen ihres Körpers, und
zwar oft an Stellen, wo sie es besonders wünschten, berührt
worden seien, während die Hände aller Anwesenden genau
beobachtet wurden.
4. Dreizehn Zeugen erklären, dass sie auf Instrumenten,
welche von keiner zu ermittelnden Kraft gehandhabt wurden,
gut gespielte Musikstücke vernommen haben.
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