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)
Die Schwierigkeit der Prüfung der Geister-Identität. 519
volle National-Versammlung zu begeben, und dem er so
richtige und genaue, dem Gedächtnisse des Fragenden
manchmal selbst zu Hülfe kommende Angaben über Vorfälle
und gewechselte Worte, die nur ihm allein bekannt
sein konnten, gab, dass dieser noch im Jahre 1835 sein
eifrigster Anhänger wurde und noch auf seinem Todten-
bette seine Ueberzeugung von der Kechtmässigkeit der Ansprüche
Naundor/fs bestätigte, nicht auch als solches
Medium, als welches er doch mit Engeln in unmittelbarem
Verkehr zu stehen glaubte, so richtig und genau beantworten
gekonnt haben? Da mit ist seine wirkliche Legitimität
noch keineswegs in Zweifel gestellt. Dieser Prozess (siehe
„Werkstatt und Thron. Process der Erben des Uhrmachers
Naundorff aus Spandau, angeblichen Ludwig XVII., Königs
von Frankreich." Berlin, Behrend, 1874. 8. 1/6 Ethlr.) ist
ein neues eklatantes Beispiel dafür, wie ungeheuer schwer
es ist, unter selbst den wahrscheinlichsten Umständen und
bei physischer Aehnlichkeit, die Naundorff mit Ludwig X VI.
unverkennbar trug, die Identität von lebenden Personen
juridisch, geschweige die von abgeschiedenen Geistern — wenn
wir schon von solchen reden wollen — ohne dergleichen greifbare
Anhaltspunkte philosophisch überzeugend nachzuweisen,
worauf ich in einem früheren Artikel: „Einige Bemerkungen
zu Dr. Speer s Prüfungen der sog. Geister-Mittheilungen"
Heft VI., S. 254 ft. (vergl. Anmerk. S. 250) bereits näher
hingewiesen habe.
Gr. €. Wittig.
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