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Der Spiritismus vor d. Gerichtshofe <L Wissenschaft i. d. Gartenlaube. 119
giebt uns ein Betspiel, was er darunter versteht: — „Wenn
mir irgend ein Geist durch irgend ein Medium der Welt
drei Fragen beantworten kann, die ich, ohne sie auszusprechen
, an ihn stelle, oder wenn er drei Sätze oder auch
nur einen niederschreiben will, den ich in meinem Geiste
formulire, oder den ich selbst — um den Gegnern jeden
Einwand zu benehmen — in einer Chiffreschrift zu Papier
bringen will, deren Schlüssel ich versiegelt hinzufuge, dann
würde ich mich beugen und die Existenz der Geister
sammt der Berechtigung des Spiritismus ohne Weiteres
anerkennen. Damit wäre ein durchaus zwingender Beweis
erbracht; denn kein Mersch, sei dessen geistige Capazität
noch so enorm gesteigert, ist im Stande, Derartiges zu
leisten, dem 'freien Geiste' dagegen ist es ungemein leicht,
es zu thun, da er sich nur durch sein Perisprit mit meiner
Seele in Verbindung zu setzen braucht, um sofort und
wortgetreu zu wissen, was ich denke." —
Schon aus dieser Formulirung seiner Forderung ist
jedem sachverständigen Spiritualisten sofort klar, dass Herr
Dr. L. ein vollkommener Neuling im Spiritualismus ist.
Dergleichen gut beglaubigte Beweise kann er z. B. im
Owen7 sehen Werke: „Das streitige Land" gleich von
vornherein finden. Aber wir bedauern, ihm sagen zu müssen,
dass er, selbst wenn ihm diese Forderung von einem Medium
erfüllt würde, desshalb immer noch nicht an einen 'freien
Geist1 zu glauben brauchte, weil er ja doch selbst um den
Inhalt seiner drei Fragen wüsste und das Medium durch
die sogenannte psychische Ansteckung des Gedankenlesens
oder Errathens hinter den Inhalt seines Geheimnisses
kommen könnte! Herr Dr. L. wäre demnach ein sehr oberflächlicher
Erforscher einer solchen Geistes-Identitäts-Frage.
— Aber selbst, wenn das geschähe und ihn wirklich überzeugte
, würden dann nicht die übrigen Gegner der Sache,
die er bis jetzt noch vertritt, ihn selbst zu den krankhaft
und psychisch Angesteckten zählen? Wer von ihnen würde
ihm denn gerade mehr glauben als unseren Gewährsmännern
?
Doch er hat Recht, wir können es ihm nicht verübeln,
wenn er sich so lange an seine Naturbeobachtungen Jiält,
so lange sich mit seiner vorgebrachten natürlichen Erklärung
begnügt, wie dieser so kinderleichte Beweis nicht
erbracht worden ist. Doch, ist dieser Beweis denn auch
dem Herrn Dr. L. so kinderleicht beizubringen, als er vermeint
? Besitzt er auch die genügenden Mittel und Kräfte,
sich denselben zu erholen ? Wir machen ihm den Vorschlag,
sich mit dem gegenwärtig in Holland befindlichen ameri-
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