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382 Psychische Studien. V. Jahrg. 8. Heft (August 1878.)
und angeredet haben soll. Unter solchen Umständen resolvirte
der Schöppenstuhl, dass die Mehlhornin ihres schweren Gefängnisses
mit einer "Warnung gegen das übermässige Branntweinsaufen
zur Zeit wegen noch mangelnder stärkerer Beweise
und zur Peinlichkeit genügsamer Indicien, mit dem
Erfordern, sich auf Antrag jeder Zeit wieder vor Gericht zu
stellen, zu entlassen sei\" — Alle diese Fälle geben übrigens,
nach voller Kenntnissnahme der mediumistischen Erfahrungen
der Neuzeit, ganz andere Hintergedanken ein, als der Berichterstatter
durchblicken lassen möchte, welcher an ausser-
gewöhnliche Vorgänge dabei nicht glauben kann und will,
da ihm selbst noch keine solchen vorgekommen sein mögen.
Ohne dem mit unterlaufenden albernen und eingebildeten
Aberglauben jener Zeit irgendwie das Wort zu reden,
mögen immerhin den mediumistischen Phänomenen der Neuzeit
ähnliche wundersame Erscheinungen und Wirkungen
bei gewissen Personen aufgetreten sein, deren natürliche
Nichterklärlichkeit man einfach teuÜischer und deshalb aufs
härteste strafwürdiger Zauberei und Hexerei in die Schuhe
schob. Eine ausführliche Mittheilung aller irgend noch
vorhandenen Zeugenaussagen in Hexenprozessen würde gewiss
T h a t s a chen enthüllen, die man in den meisten
Fällen nicht blossem phantastischen Aberglauben zuschreiben
können wird. Phantastisch daran ist nur ihre falsche Auslegung
, und barbarisch sind die lediglich aus dieser entsprungenen
Foltern und Todesstrafen.
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