Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
6. Jahrgang.1879
Seite: 204
(PDF, 158 MB)
Bibliographische Information
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204 Psychische Studien. VI. Jahrg. 5. lieft. (Mai 1879.)

ihren Gatten selbst darüber befragen zu lassen. Swedenborg
kam nach einigen Tagen, um ihr zu melden: dass ihr verstorbener
Gemahl an dem und dem Tage, in der und der
Stunde in seinem Cabinet jene Quittung empfangen habe,
als er gerade den und den Artikel in Bayle gelesen. Durch
ein anderes Geschäft im Lesen unterbrochen, habe er die
Quittung da hineingelegt, wo er im Lesen stehen geblieben
sei. Und dort fand sich die Quittung wirklich im bezeichneten
Bande und auf der angegebenen Seite." Diese Geschichte
machte viel Aufsehen am Hofe und in der Stadt,
und Jeder erzählte sie auf seine Weise." (S. 82.)

Die andere Variante lässt es einen Schrank sein, in
welchem die Quittung bewahrt worden, und fügt offenbar
ausschmückend hinzu: man habe bei dem ersten Suchen
auch da sie nicht gefunden, worauf räch erneuertem Befragen
des Verstorbenen der Bescheid gekommen sei: es
gebe im Schranke noch ein verborgenes Fach, in dem er
seine wichtigsten Papiere verwahrt habe. Dort werde man
die Quittung finden. Ein weiterer sagenhafter Zusatz lässt
sogar den Geist des Verstorbenen seiner "Wittwe im Traum
erscheinen, um das Gesagte zu bestätigen.

Ein geübtes Urtheil über Wahrscheinliches und Unwahrscheinliches
solcher Ueberlieferungen wird wohl mit
Entschiedenheit für Authenticität der ersten Erzählung
sich erklären. Denn sie ist so bestimmt, giebt so genaue
und so charakteristische Daten, dass deren Erfindung höchst
unwahrscheinlich ist, während der andere Bericht in trivialster
Weise nur an bekannte Erzählungen dieser Art erinnert
und diesen noch durch Steigerung aufzuhelfen sucht. Die
Hauptsache aber bleibt, dass durch diese Variante die That-
sache selbst in keiner Weise betroffen oder zweifelhaft gemacht
wird. Das Factum bleibt bestehen, dass Swedenborg
in einer wichtigen, aber völlig dunkeln Angelegenheit befragt
worden und dass er den richtigen Aufschluss darüber
gegeben habe, indem er zugleich behauptete, jenen Aufschluss
von Dem erhalten zu haben, welcher allein
darum wissen konnte, von einem Verstorbenen
.

Dieser Fall ist nun einer von denen, welche in be-
sonderm Sinne als „classische" Zeugnisse für die Wahrheit
des Spiritualismus bezeichnet werden müssen. Hier nämlich
wird die augenfällige Unmöglichkeit recht fühlbar,
mit der bisherigen subjectivistischen Erklärung auszureichen,
— wenn man es nicht vorzieht, um deswillen lieber die
Thatsache selbst für Lüge oder Betrug zu erklären. Um
hier den Thatbestand auf wirklich überzeugende, zugleich


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