Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
6. Jahrgang.1879
Seite: 397
(PDF, 158 MB)
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I. H. v, Fichte: Spiritualistische Memorabilien.

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dachts mehrerer Giftmorde, an ihren Verwandten in eigennütziger
Absieht verübt, zu Mainz in Untersuchung und in
Gefängnisshaft. Sie leugnete hartnäckig und zeigte überhaupt
während der Untersuchung reuelosen Trotz und schlaue
Verschlossenheit. Bewohnt war ihre Zelle zugleich von zwei
weiblichen Mitgefangenen, mit denen sie vorher in keinerlei
Beziehung gestanden hatte. Diese sahen mehrere Nächte
hinter einander am Fussende des Bettes der Angeklagten
eine dunkle männliche Geistergestalt stehen, die mit traurig
ernster Miene auf sie hinblickte. Sie selbst gewahrte nichts
von jener Erscheinung, weil sie stets in festem Schlafe lag.
Von Grauen ergriffen meldeten die Mitbewohnerinnen den
Vorgang und verlangten für sich eine andere Zelle. So
kam die Sache zu gerichtlicher Verhandlung und zur Kunde
der Angeklagten. Diese soll nachher auch einmal die
Geistergestalt gesehen und in ihr einen ermordeten Verwandten
(Vater) erkannt haben. Da von Entsetzen ergriffen
habe sie ausgerufen: „Wenn die Gräber sich öffnen, um mich
anzuklagen, muss ich Bekenntniss ablegen !u Und sie gestand
freiwillig, was sie bisher hartnäckig verweigert hatte,
das Verbrechen von sieben Vergiftungen ein.

Hierbei erscheint uns ein Doppeltes beachtenswert!!.
Zuerst, dass der Geist Anfangs nicht von der Person gesehen
wurde, welcher doch eigentlich und ganz allein seine
Erscheinung galt, sondern von zwei andern, ganz unbeteiligten
und über möglichen Sinn und Absicht der Erscheinung
völlig ununterrichteten Personen. Erst nachher,
als die Schuldige selbst den Geist erblickte, bestätigte
sie die Vision, indem sie die Persönlichkeit des Geistes
erkannte und zugleich damit auch die Absicht seines Erscheinens
.

Hieraus folgt mit logischer Consequenz: dass sie selbst
nicht die Quelle jener Vision sein konnte (angeblich etwa
entstanden aus verborgener Gewissensangst), indem sie erst
später (nach der bekannten Deutungsweise durch „Ansteck
un g ") die Mitgefangenen ergriffen hätte. Vielmehr ist
hier das Verhältniss ein gerade umgekehrtes. Die zwei Frauen
waren die Quelle der Vision, welche sie beide gleichzeitig,
wiederholt und auf dieselbe Weise hatten. Wie ist eine
solche Uebereinstimmung des Empfindens zweier von einander
unabhängiger Personen zu erklären, ohne irgend ein
veranlassendes Objektive ausser ihnen anzunehmen? Als
gleichzeitig in ihnen entstandene krankhafte Hallucination?
Aber diese Hallucination wurde nachher von einer Dritten
als das Eidolou einer wirklichen, jenen Beiden völlig
unbekannten Person erkannt, und die objective Bedeutung


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