Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
6. Jahrgang.1879
Seite: 468
(PDF, 158 MB)
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468 Psychische Studien. VI. Jahrg. 10. Heft. (October 1879.)

Unsterblichkeit. Aber wegen Unerweisbarkeit, dass diesen
Ideen Objecte in der "Wirklichkeit entsprechen, können sie
nach Kant nicht constitutive, sondern nur regulative Bedeutung
in Anspruch nehmen. 8o aber bleibe ohne Widerspruch
der Glaube aus moralischen Gründen an Gott, Seele
und deren Freiheit und Unsterblichkeit offen und aus Grundsätzen
der praktischen Vernunft begründbar, nicht zwar als
theoretische Einsicht, wohl aber als moralisch nothwendige
Postulate.

Im Schlusswort der transscendentalen Elementarlehre
der Kritik der reinen Vernunft äussert Kant auf charaete-
ristische Weise Folgendes:

„So fängt denn alle menschliche Erkenntniss mit Anschauungen
an, geht von da zu Begriffen und endigt mit
Ideen. Ob sie zwar in Ansehung aller drei Elemente Erkenntnissquellen
a priori hat, die beim ersten Anblicke die
Grenzen aller Erfahrung zu verschmähen scheinen, so überzeugt
doch eine vollendete Kritik, dass alle Vernunft im
spekulativen Gebrauche mit diesen Elementen niemals über
das Feld möglicher Erfahrung hinauskommen könne."*)

In der „Kritik der praktischen Vernunft" erörtert nun
Kant das Verhältniss der praktischen zur theoretischen Vernunft
und spricht sich dann über die Un Sterblichkeit der
Seele als ein Postulat der praktischen Vernunft in folgender
Weise aus:

„Die BeWirkung des höchsten Gutes in der Welt ist
das nothwendige Objekt eines durch's moralische Gesetz
bestimmbaren Willens. In diesem aber ist die völlige Angemessenheit
der Gesinnungen zum moralischen Gesetze
die oberste Bedingung des höchsten Gutes. Sie muss also
ebensowohl möglich sein, als ihr Objeet, weil sie in demselben
Gebote dieses zu befördern enthalten ist. Die völlige
Angemessenheit des Willens aber zum moralischen Gesetze
ist Heiligkeit, eine Vollkommenheit, deren kein vernünftiges
Wesen der Sinnenwelt, in keinem Zeitpunkte seines
Daseins fähig ist. Da sie indessen gleichwohl als praktisch
nothwendig gefordert wird, so kann sie nur in einem in's
Unendliche gehenden Processus zu einer völligen Ange=
messenheit angetroffen werden, und es ist nothwendig, eine
solche praktische Fortschreitung als das reale Objeet unseres
Willens anzunehmen. Dieser unendliche Progressiv ist aber
nur unter Voraussetzung einer in's Unendliche fortdauernden
Existenz und Pei sönlichkeit desselben vernünftigen

*) Kants Kritik der reinen Vernunft, E. von Hartenstein, S. 504.
— & Werke III, 469.


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