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206 Psychische Studien. V1L Jahrg. 5. Heft. (Mai 1880.)
Erfahrungen, welche einer der Anwesenden bei Gelegenheit
eines mehrjährigen Aufenthalts in England auf dem Gebiete
des Spiritismus gemacht, führte zu einer Diskussion, an
welcher auch Herr ff. sich betheiligte, indem er mit fast
kindlicher Naivetät den plattesten Materialismus als das von
der Wissenschaft widerspruchslos Anerkannte hinstellte, daneben
auch ziemlich verworren einen Fall mittheilte, in
welchem er in Berlin eine angebliche Somnambule auf Betrug
ertappt haben wollte. In aller Freundlichkeit, aber
mit gebührendem Ernst von mehren Seiten zurückgewiesen,
verhiess Herr Hedler beim Scheiden, gelegentlich einmal
wiederzukommen, da ihn die spiritistische Frage, von der
er freilich wenig kenne, doch sehr interessire. Wiedergekommen
ist nun Herr ff. freilich nicht, weiss also von
dem Verein und seiner Thätigkeit höchstens durch Hörensagen
etwas; indess hat er sich bei der Aufbricgung eines
Garantiefonds zum Zweck des Engagements englischer Medien
noch 4 Wochen vor dem Erscheinen seiner Schrift betheiligt
, auch bei dieser Gelegenheit gerade mit demjenigen
Mitglied des Vereins, gegen welches er später seine gehässigste
Denunziation gerichtet, sich aufs allerfreundlichste, namentlich
über Schulfragen unterhalten, sogar diesem Herrn eine
von ihm verfasste Broschüre über die Stellung des praktischen
Arztes zur Reiübchulfragc als Geschenk überreicht;
und Alles das, ohne auch nur mit einem Wörtchen ein Bedenken
wegen der Beschäftigung von Lehrern mit psychischen
Studien zu äussern, oder, um im Iledler'scheii Jargon
zu sprechen, darüber, dass „der Tempel der Spiritisten sich
an die Schule anlehne/' Was für ein Klatsch ihm nachher
die Feder zur Denunziation und zur Anrufung der hohen
Obrigkeit gegen die Gefahr, mit welcher „dieser Einzelne"
die Gesammtheit bedrohen soll, in die Hand gedrückt, das
wird Herr ff. selber am besten wissen. Dass es nichts als
Klatsch gewesen sein kann, steht erwiesenermaassen fest; das
gerade Gegentheil sogar von dem, was Herr IL gern in-
sinuiren möchte, ist die Wahrheit; seine Denunziation würde
also zugleich grobe Verleumdung sein, wenn sich der Herr
Denunziant nicht feiger Weise mit einem steten: „Wenn
das so ist" oder „Sollten aber Thatsacheu dafür sprechen"
dem Strafrichter zu entziehen suchte. Thatsache nämlich
ist es, dass der von Herrn ff. Denunzirte in zwei Fällen erwachsenen
Schülern, denen ausserhalb der Schule spiritistische
Literatur in die Hände gefallen war, mit Ernst die für ihr
Alter nicht passende Lektüre verboten hat. Das hindert
den Verf. indess nicht, auf S. 37 auszurufen: „Fort mit dem
Spiritismus aus dem Religionsunterricht!" und S. 29 in einem
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