Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
7. Jahrgang.1880
Seite: 553
(PDF, 156 MB)
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Boellert: Nochmals Prot Dr. Büchner contra Prof. Hansen. 553

Büchner in seinem gestrigen „Eingesandt" wendend, so bemerken
wir

ad I» Herr Professor Dr. Büchner behauptet liier:
„Ich habe nicht nach Polizei gerufen!"

Nun sind seine Worte im „Tägi. Anzeiger", welche ja
bekanntlich allein und ausschliesslich die Erwiderung in diesen
Blättern hervorriefen, die wörtlich folgenden:

„Mit gutem Grunde hat man daher an anderen Orten
die Hansen sehen öffentlichen Vorstellungen polizeilicher Seits
untersagt, und es steht zu hoffen, dass man hierorts
in dieser Beziehung nicht hinter so gutem Beispiel (!)
zurückbleiben werde".

"Wir fragen nun Jedermann, der deutsch sprechen und
lesen gelernt hat, ob .Das nicht nach Polizei gerufen, und
was hiernach auch ^,on diesem Dementi des Herrn Prof.
Dr. Büchner zu halten ist!?

Sorgfältiger Erkundigung zufolge ist die ganze betreffende
Behauptung mit dem polizeilichen „Ausweisen" aber auch
gänzlich unbegründet. Wahr an der Sache ist allein Das,
dass, während Herr Professor Hansen in Wien etwa einen
Manat lang allabendlich vor ausverkauften Häusern Vorstellungen
gab, sich des Publicums allmählich eine solche
Aufregung bemächtigt hatte, dass schliesslich zwei Parteien
sich öffentlich im Theater bekämpften und aus diesem Grunde,
um diesen widerlichen Scandalen des Publicums ein Ende
zu machen, das weitere Hanserische Auftreten in Wien verboten
wurde. Es war Dies hiernach weit mehr eine gegen
das dortige Publicum als gegen Prof. Hansen gerichtete
Maassregel, die ja auch gänzlich sinnlos gewesen wäre, nachdem
man die Vorstellungen so lange Zeit zuvor gänzlich
unbehelligt geduldet hatte.

ad II. Herr Prof. Dr. Büchner behauptet, eine „wissenschaftliche
Streitfrage" liege hier überhaupt nicht vor,
sondern nur ein schmählicher Missbrauch. Quod est demonstrandum
! Das ist ja gerade die Frage, und durch deu Machtspruch
des Herrn Prof. Büchner wird dieselbe mit Nichten
gelöst. Erst in allerjüngster Zeit haben sich u. A. die
Breslauer Professoren Cohn nnd Heidenhain mit aller
Entschiedenheit für die Herrn Büchner entgegengesetzte
Ansicht ausgesprochen, und wir vermögen nicht zu beurtheilen,
weshalb Diess von Herrn B. so vollständig ignorirt wird,
dass er überhaupt gar keine Streitfrage mehr anerkennen
will?!

In der uns soeben zu Gesicht kommenden jüngsten
Nr. 262 des „Mannheimer Tageblatt" vom 7. 1. M. erörtert
der dortige Herr Dr. Sienger die Hanserischen Experimente,


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