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Boellert: Nochnia^ Prof. Dr. Büchner contra Prof. Hansen. 557
than, in der betr. Frage mit seinem Artikel den Streit, und
zwar noch obendrein in einer so überaus animosen Weise
persönlich begonnen bat!
Berichtigung resp. Ergänzung.
In dem gestrigen „Eingesandtlt „Nochmals Professor
Dr. Büchner contra Professor Hansen1' ist durch ein, auch
bei der Oorrectur unbemerkt gebliebenes, Versehen des
Setzers am Schlüsse der Position „ad III." ein kurzer Absatz
weggeblieben, um dessen nachträgliche Ergänzung wir
bitten. Ad III. schloss im Manuscript nämlich mit folgenden
Worten ab: —
„Die von uns gar nicht bezweifelte Thatsache, dass
Herrn Prof. Dr. Büchner auch für seine wissenschaftlichen
Ansichten in der hier einschlägigen Präge Autoritäten zur
Seite stehen, beweist derselbe u. A. durch ein Berufen auf
Nr. 70 der „Darmstädter Sonntag-Zeitung."
Es war uns leider in der Kürze der Zeit, trotz eifriger
Bemühung, nicht möglich, des betreffenden Exemplars habhaft
werden zu können, um aus eigenem Augenschein die
Bedeutung des hier von Herrn Prof. Büchner angerufenen,
seine Deductionen „vollauf und in noch weit höherem Grade
bestätigendeni Gewährsmannes kennen zu lernen. Uebrigens
ist Diess für unseren Zweck ja auch gänzlich gleichgültig,
da wir — wie gesagt — nicht entfernt an der Existenz
von mehr oder minder gewichtigen wissenschaftlichen Gesinnungsgenossen
des Herrn Prof. Dr. Büchner in fraglicher
Richtung* zweifeln «
Oeffentliche Einladung an Herrn Professor
Dr. Büchner.
Sehr geehrter Herr!
Sie haben in der gestrigen Nummer dieser Blätter erklärt
, dass Sie den Vorstellungen des Herrn Professor
Hansen um desswillen nicht beiwohnen würden, „weil Ihr
Urtheil über dieselben bereits vorher vollkommen feststand,
und da eine wirkliche Prüfung oder Entlarvung seiner Experimente
nicht während einer öffentlichen Vorstellung im
Beisein von mehreren hundert zufällig zusammengewürfelten
Personen, sondern nur im engeren Kreise und vor Männern
möglich ist, welche zu beobachten und zu prüfen im
Stande sind." Ich habe desshalb absichtlich unterlassen,
Sie zu der gestrigen zweiten Vorstellung im hiesigen Saalbau
persönlich einzuladen, da dieser Ihrer obigen Erklärung
zufolge meine Einladung wohl zwecklos erschienen und am
Ende gar aufs Neue zu wiederholten unliebsamen Deutungen
benutzt worden wäre.
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