Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
8. Jahrgang.1881
Seite: 447
(PDF, 157 MB)
Bibliographische Information
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L. v. Heilenbach: Die vermeintliche Rückkehr der Todten. 447

weder mehrere Zeugen oder bleibende Spuren genügende
Garantie darüber geben, wie z. B. das gleichzeitige Stehenbleiben
mehrerer Uhren an verschiedenen Orten.

Es kann sich überhaupt nur darum handeln, ob ein
Verstorbener zurückgekehrt ist, nicht ob er zurückkehren
kann; denn das letztere könnte man nur in Abrede stellen,
wenn man die Gewissheit hätte, dass die darstellende und
fungirende Kraft im Menschen keine Portdauer haben könne.
Diese Gewissheit kann man aber nicht haben; im Gegen-
theile, der Mensch explodirt nicht beim Tode, der Körper
wird nicht warm, sondern kalt, die Lebenskraft setzt sich
in gar nichts um, was sinnenfällig wäre; sie entweicht, sie
setzt sich aller Wahrscheinlichkeit nach in etwas um, was wir
nicht kennen. Die Kraft könnte also das Leben überdauern,
und dann wäre a ptiori wenigstens gegen die Möglichkeit
der Rückkehr nichts einzuwenden. Dadurch stellt es sich
heraus, dass die Erfahrung allein Aufschluss darüber zu
geben vermag.

Setzen wir also diese Möglichkeit vorerst voraus, und
nehmen wir als erläuterndes Beispiel einen Fall, der sich
in neuester Zeit und zwar in den sogenannten wissenschaftlichen
Kreisen zutrug, welche selbstverständlich Gegner der
von den Spiritisten behaupteten Thatsachen, mit einem Worte
„starke Geister" par excellence sind.

Mein Gewährsmann wurde um 6 Uhr Morgens durch
starkes Läuten aufgeweckt, ohne jemand an der Thüre zu
finden. Um acht Uhr Morgens wurde er abermals durch
eine Dienstmagd belästigt, welche tief erschüttert berichtete,
dass im oberen Stockwerke der Abends noch ganz gesunde
Herr X im Bette todt getroffen wurde. Die Section ergab,
dass eine Arterie im Innern geborsten und durch Verblutung
ein leichter und unvermeidlicher Tod eingetreten sein musste.
Den Zeitpunkt gaben sowohl die Sachverständigen als Hausgenossen
auf ungefähr 4 Uhr an.

Daran wäre nun allerdings nichts Bemerkenswerthes;
der böse Zufall wollte aber, dass die sämmtlichen oder doch
mehrere Collegen des Verstorbenen auf ähnliche Weise gestört
wurden, und dass einer von ihnen ihn sogar gesehen haben
wollte, und frug, was er denn so Irüh wolle, worauf sich
dieser entfernte. (Offenbar war dieser College eine Individualität
von geringerer phänomenaler Befangenheit). Nehmen
wir an, dass diese Störungen wirklich durch den Verstorbenen
veranlasst wurden.

Wodurch soll nun erklärt werden, dass ein Todter
solche testimonia abeundi gibt, und ein anderer sie nicht
gibt? Sollte da nicht etwas zu lernen sein ?


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