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Prof. Zöllner: Der Unterschied der Transcendental-Pbysik etc. 15
als der angesehensten Bürger unserer Stadt gern gesehene
und beliebte Gäste waren. —
Es kommt daher bei Thatsaehen, von denen wir nur
durch Vermittelung der Sprache Kenntniss erhalten, lediglich
auf die Vorstellung an, welche wir uns von den moralischen
und intellectuellen Fähigkeiten des Berichterstatters
gebildet haben, ob wir die berichtete Thatsache für wahr,
zweifelhaft oder unwahr halten. Es ist also der Glaube
an die Wahrhaftigkeit und Intelligenz, d. h. an die Autorität
der Berichterstatter, von denen einzig und allein unser Ur-
theil über den objektiven Werth einer berichteten Thatsache
abhängt. Diejenigen, welche die Autorität der Herren
Elcho, Christian^ Alfred Dave, obgleich sie die von mir berichteten
Thatsaehen gar nicht gesehen, sondern erst durch
mich von ihnen Kenntniss erhalten haben, für grösser halten
als die Autorität von Wilhelm Weber, Fechner, Scheibner und
mir, die wir persönlich Zeugen jener Thatsaehen gewesen
sind, — diese werden jene Thatsaehen nicht glauben und
folglich ihren Werth herabsetzen. Dagegen diejenigen, welche
unserer Autorität einen höheren Werth beilegen, werden
an jene Thatsaehen glauben. Der Kampf beider Parteien
in der Presse ist also im Wesentlichen nur ein Glaubensstreit
und bietet uns in unserer glaubenslosen Zeit das interessante
Schauspiel heftiger Glaubenskämpfe. Das Publicum
verhält sich also jenen von mir und andern Männern
berichteten Thatsaehen gegenüber gerade so, als ob es
historisch berichtete Thatsaehen wären, als ob die Berichterstatter
nicht mehr am Leben, und die corpora delicti im
Laufe der Jahrhunderte verloren, und die dafür ausgegebenen
wie die als Reliquien verehrten Knochen der Heiligen gefälscht
seien. Dieses Verhalten des Publicums ist aber doch
nicht unsere Schuld. In der That ist es für die Glaubwürdigkeit
berichteter Erscheinungen sehr wesentlich, ob
die Zeugen derselben noch am Leben sind oder nicht. Im
ersteren Falle ist die Möglichkeit gegeben, sich durch mündlichen
und persönlichen Verkehr mit den Berichterstattern
darüber ein Urtheil zu bilden, ob sie geisteskrank oder gesund
sind, ob sie im Stande sind, exaete Beobachtungen
anzustellen und dieselben bezüglich ihres Ursprungs zu prüfen,
oder ob sie vielleicht aus irgend einem Grunde ein besonderes
Interesse haben, gegen ihre Ueberzeugung Thatsaehen für
unerklärlich zu halten, welche nichts weiter als Taschenspielerkunststücke
seien. Unzweifelhaft kann auch ein Taschenspieler
Erscheinungen hervorrufen, welche wir uns nicht erklären
können; nur bestreite ich, dass es vernünftig sei, denjenigen
, welche jene Erscheinungen gar nicht, oder nur
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