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t\ W. Hermann: Eine Episode aus meinen Erlebnissen eto. HS
Ich weiss, dass die Herren dieser Sache wegen sehr beunruhigt
sind. Sie können dieselben beruhigen: Das Buch
ist nicht gestohlen, es ist bezahlt. Im Folgenden berichte
ich Ihnen, wie wir zu Werke gehen. Einige Geister aus
einer anderen Sphäre besuchen die Gold- und Silber-Minen,
ziehen aus denselben Barren (lingots), welche sie selbst nach
den Münzstätten, sei es in Frankreich, Deutschland etc.
bringen, damit wir im Stande sind, den Edelmetallen Cours
zu geben. Von diesen Geistern empfängt ein jeder von uns
(nach Bedarf) eine gewisse Summe, welche wir nach unserem
Dafürhalten verwenden können. Auf diese Weise ist es uns
gestattet, in einem Magazin irgend einen (für unsere Zwecke
geeigneten) Gegenstand zu entnehmen. Wir zahlen für das,
was wir nehmen, und nicht etwa gerade den notirten Preis,
sondern mehr. Haben Sie dieser Sache wegen keine Bedenken
: Alles, was wir, sei es unseren Medien, sei es unseren
Freunden schenken, ist bezahlt. — Ihre Freundin lrma.6i*)
Nachdem schriftlich mitgetheilt worden, was besonders
wichtig erscheinen musste, fing Irma an zu sprechen. Sie
sagte, es sei ihr nicht möglich, weiter zu schreiben, sie
würde mir Weiteres mündlich mittheilen. Auf das Buch
Bezug nehmend, äusserte sie noch Folgendes: Sie habe,
nachdem sie fast alle Buchhandlungen H......'s vergebens
durchsucht, (Irma ist von den uns befreundeten Geistern
die einzige, welche auf der Erde sieht, die andern können
nur hören, und wenn sie das Medium controlliren, hören,
fühlen, schmecken und riechen; wenn Irma controlirt, kann
sie natürlich auch nicht sehen,) endlich beim Buchhändler
B—, wohnhaft in einer von der Wohnung des Mediums
vielleicht 500 Schritt entfernten Strasse, das Gewünschte
gefunden. Nachdem sie mir die Localität und die beiden
Herren beschrieben, die zugegen gewesen, erwähnte sie, sie
*) Diese Erklärung erscheint uns doch als eine in hohem Grade
subjective und bedenkliche. Gesetzt, es wäre auch einem Geiste
erlaubt, Barren aus Gold- und Silberminen, welche wegen zu geringer
Ausbeute von ihren Besitzern verlassen und aufgegeben sind, sich zu
holen, so ist es ihnen doch entschieden weder vom geistigen noch vom
irdischen Gesetze erlaubt, dieselben derart heimlich in officiellen Münzstätten
zu prägen und in Cours zu setzen. Das wäre eine Art von Falscb-
mtinzer ei. Eine solche Thatsache verdiente doch wohl vorerst die exakteste
Beglaubigung. Und wenn von einem Geiste solches Geld wirklich in
Gegenwart eines kritischen Cirkels geprägt würde, düifte es vom Geiste
und vom Cirkel als laufende Münze in Cours gesetzt werden, ohne
die aut eine solche Handlung gesetzte Strafe für die Betheiligten nach
sich zu ziehen? Ein blosses ungeprägtes 8tück Silber oder Gold in der
Kasse des Buchhändlers wäre in obigem Falle doch sicher viel beweiskräftiger
gewesenI — Die Red.
Psychische Studien. März 1882. 8
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