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294 Psychische Studien, IX. Jahrg. 7. Heft. (Juli 1882.)
Fragen, die an sie gerichtet wurden, die Antwort durch
Klopflaute erfolgte). Sie war ebenfalls weiss gekleidet, das
Gesicht und die oberen Kopftheile weiss verhüllt, der Hinterkopf
aber frei. Der letztere zeigte blondes, in einen Knoten
gewundenes Haar. Dr. üT. führte sie bei diesem Gange,
welchen sie nicht ganz beendete, ohne dicht vor dem Ca-
binet, vielleicht eine Minute lang, auf einem Stuhle sich
niedergelassen und geruht zu haben. Nach ihrem Verschwinden
erschien wieder Äbila, und sodann auf der nach dem Corridor
zu gelegenen Seite des Cabinets, und daher auch nur den
auf dieser Seite sitzenden Personen sichtbar, eine grosse
breitschultrige, weissgekleidete Gestalt wie die eines in weisse,
faltige Gewandung gehüllten Mannes, Derselbe beantwortete
die Frage: ob er Gilbert sei, durch dreimaliges Klopfen mit
„ Ja", theilte den Vorhang auf einige Momente und drückte
denjenigen, welche ihre Hand in das Gabinet hielten, die
Hand sehr kräftig.
Nachdem hierauf die kleine Abila den Anwesenden
sozusagen noch eine kurze Abschiedsvisite gemacht hatte
und ihre Flüsterstimme verklungen war, trat eine Pause ein,
und verschiedene Klopflaute hinter dem Vorhange wurden
von Herrn T. dahin gedeutet, dass die Sitzung zu Ende sei.
Er öffnete den Vorhang, schloss ihn jedoch sofort, weil das
Medium noch in Trance sei. Nach einer Minute, die Uhr
zeigte 10 Uhr 14 Minuten, wurden Kerzen in dem bis dahin
nur durch die blau verdeckte Petroleumlampe erhellten
Kaume angezündet und das Cabinet durch Auseinanderziehen
des Vorhangs geöffnet. Das Medium sass noch schlummernd
in derselben Stellung, wie bei Beginn der Sitzung, auf dem
Stuhle.
Die sofortige Untersuchung des Strickes, mit welchem
es befestigt war, ergab die völlige Unverletztheit der
Siegel an den Strickenden und keine Veränderungen
in der Lagerung und an den Knoten des
Strickes. Letztere erwiesen sich dagegen noch
eben so fest geschürzt, als vorher, sodass das
Medium, um es aus seiner Lage zu befreien, losgeschnitten
werden musste. Ebenso ergab sich
keine Verletzung des Papierstreifens an derCorri-
dorthüre und ebensowenig bot eine Durchsuchung
des Cabinets, desSchrankes u. s. w. irgendwelchen
Anhalt für die Vermuthung, dass eine Täuschung
durch zweite und dritte Mitwirkende stattgefunden
haben könnte.
Die Eichtigkeit der in diesem Protokolle aufgeführten
Thatsachen bescheinigen wir auf Grund unserer persönlichen
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