http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1882/0349
0* Schulz: Drei muthm. Fälle ein. Hereinr. d. Geisterw. i. d. unsere. 341
ausgäbe; das thut er aber nicht, sondern beharrt stets
dabei, die Erscheinung sei ein Pactum und wirklich objectiv
gewesen, welches er um so fester behaupten könne, weil er
ja noch gar nicht geschlafen habe und das ganze Grebahren
des Hundes darauf deute, dass auch dieser die Gestalt gesehen
und sich vor ihr gefürchtet habe.*)
Grerne spricht mein Schwiegerpapa übrigens nicht über
diese Sache; sie passt eben nicht in seinen materialistischen
Kram! und habe ich nur mit einiger Mühe die Erlaubniss
erlangt, sie zu veröffentlichen.
Möge dieses Erlebniss, wie auch die andern mitgetheilten
Pacten, dazu dienen, die Ueberzeugung von der Thatsächlich-
keit eines Verkehrs mit Geistern zu befestigen!
- Otto Schtil#.
*) Auch dieser Faü schliosst nicht aus, dass der Geisteszustand
des Schwiegervaters, trotzdem er sich wach glaubte, nicht doch in
jenes Stadium der Entrückung oder des sog. Trance getreten war,
in welchem dergleichen Visionen und Gebilde entstehen. Wie oft erwachen
wir aus einem lebhaften Traume und glauben, das so eben
Erlebte noch wirklich vor uns zu sehen und zu haben. Das Gebahren
des Hundes ist noch kein Beweis für die Geisterhypothese. Hätte er
die Verstorbene wirklich erkannt, er würde sich nicht vor ihr gefürchtet
, sondern sich doch eher über ein solches Wiedersehen gefreut
haben. Der Hund reflektirt doch nicht auf Geister oder Gespenster,
wie wir Menschen mit unseren ererbten und überkommenen Vorbegriffen
tbun: folglich kann er auch vor einem Geist oder Gespenst
keine Furcht haben. Unsere rein psychische Erklärung dieses und
ähnlicher Fälle ist durchaus nicht mit der materialistischen Anschauung
zu verwechseln. Der Hund kann lediglich aus sympathischer Erregung
und Ansteckung duich die Psyche des Schwiegervaters in
ähnliche seelische Mitleidenschaft gezogen worden sein. Die schwarze
Stecknadel hinter dem Bilde ist kein gesicherter Beweis eines sog.
Apports vom Gewände der Todten. Dass der wirkliche Geist seiner
vor 2 Jahren gestorbenen Mutter (dessen Existenz im Jenseits wir
durchaus nicht leugnen!) sich noch nach so langer Zeit mit den
Blumen auf seinem Grabe beschäftigen und drüben nichts Besseres
zu thun gefunden haben sollte, ist uns schwer glaublich; eher ver-
muthen wir, dass die Stimme des eigenen Gewissens aus dem Gemüthe
des Schwiegervaters durch diese visionäre Gestalt zu ihm gesprochen,
weil er über die bisherige willkürliche Verwendung von auf ein Grah
gestifteten Blumen sieh doch besondere stille Gedanken gemacht haben
mag. Wir glauben fest, dass die unsterblichen Geister oder Seelen
Abgeschiedener für uns in ein Gebiet entrückt sind, das mit seinen
Schwingungen nur die höchsten Spitzen der geistigen Vermögen des
empfindenden Menschen zu berühren vermag. Alle irdischen Nichtigkeiten
durften dort ebenso abgethan »ein, wie der Mann Kindisches
abgelegt hat. Unsere eigene Psyche mit ihren vielseitigen Erinnerungen
ist die Urheberin von dergleichen Geistergestalten und Erscheinungen
— die Jenseitigen dürften höhere Mittel und Wege finden,
in rein idelle geistige Beziehungen und Verbindungen mit uns zu treten.
Was hätte auch in vorliegendem Falle die Erscheinung der Mutter genützt
, wenn der Sohn doch nicht fest an sie glaubt? Und wäre die Erhaltung
blosser Kirchhofsblumen ein würdiger Zweck für die Wiederkehr
eines Geistes aus dem Jenseits? Siehe „Kurze Notizen" sub d. — D. Red.
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1882/0349