Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
10. Jahrgang.1883
Seite: 98
(PDF, 167 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1883/0106
98 Psychische Studien. X. Jabrg. 2. Heft. (Februar 1883.)

„vom 26. Oktober 1845 Hofzahl 36098 ist die Anwendung
„des thierischen Magnetismus auf den Menschen nur allein
„den an inländischen Universitäten promovirten und zur
„Ausübung der Heil- und Wundarzneikunst berechtigten
„Medieinae- und Chirurgiae-Doetoren gestattet, und ist gegen
„jede den Bestimmungen dieses Hofkanzleidecrets zuwiderlaufende
Anwendung des Biomagnetismus entweder
„durch unbefugte Personen, oder zu unerlaubten und strafbaren
Zwecken, von den Polizeibehörden einzuschreiten,
„und gegen die Uebertreter entweder unmittelbar oder nach
„Befund durch deren Ueberweisung an die competente Straf-
„behörde das Geeignete zu verfügen.

„Diese Bestimmungen wurden seinerzeit den k. k. Kreis-
Ämtern mit dem Beisatze zur weiteren Verfügung bekannt
„gegeben, dass dieselben, falls sich noch anderweitige Vor-
„sichts- und beziehungsweise Ueberwachungsmaassregeln als
„nothwendig darstellen sollten, das Erforderliche einzuleiten,
„und insofern es den eigenen Wirkungskreis übersteigt, bei
„der Hofkanzlei in Antrag zu bringen haben.

„Nachdem nun die Spiritisten selbst sagen, dass der
„von ihnen mit 'Trance' bezeichnete Zustand bei den Medien
„durch den thierischen Magnetismus hervorgerufen wird, so
„ist es nach dem Wortlaute des obigen Hofkanzleidecretes
„ganz klar, dass ihre Experimente, zu welchen sie unbedingt
„solcher Medien bedürfen, gesetzlich nicht gestattet, sondern
„verboten sind. Wenn nun die k. k. Staatsanwaltschaft
„auch auf Grund anderer straf gesetzlicher Bestimmungen
„gegen die Spiritisten vorgeht, so ist das vollkommen gerechtfertigt
, wenn man in Erwägung zieht, dass bei behördlich
nicht genehmigter Bildung der Spiritistencirkel
„zunächst gegen das Gesetz über das Versammlungsrecht
Verstössen wird, anderntheils aber in den Cirkeln
„Handlungen gegen die Gesundheit der daran sich beteiligenden
Personen, gegen die Sittlichkeit und Religion
vorgenommen werden, die schon — wie die von uns
„erzählten Fälle beweisen — die ärgsten Wahnsinn s-
„ausbrüche im Gefolge hatten.

„Ueberdies aber könnte ja durch die Gestattung solcher
„öirkel unter der Maske des Spiritismus auch der Socia-
„lismus aus Deutschland herübergebracht werden, was in
„einem Bezirke wie Trautenau, der hart an der Grenze
„liegt und zu dessen Bevölkerung die Fabriksarbeiter ein
„bedeutendes Contingent stellen, gewiss nicht ausser Acht
„gelassen werden darf. Wir könnten es vielleicht dann ergeben
, dass die Versammlungen unserer harmlosen
„bürgerlichen Vereine unter strenger Controle stehen,


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