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Verordnungen wider die Spiritisten im Königreich Sachsen. 355
Schlechtes dabei zu Tage tritt, — vor Gott ein Greuel und
darum eine Sünde ist, an welcher ein Christ
keinen Theil haben darf.
Es versteht sich aber von selbst, dass die Geistlichen
mit der Gemeinde - Predigt ihre Hirtenpflicht gegenüber
denen, welche dem Spiritismus anheimzufallen in Gefahr
stehen, nicht erschöpft haben, sondern dass sie, wie diess
auch von den Geistlichen, deren Anzeigen dem Ephoral-
bericht zu Grunde liegen, in gewissenhafter und befriedigender
Weise bisher bereits geschehen ist, den Einzelnen seelsorgerlich
mit Lehre, Warnung und Strafe nachgehen.
Wenn dann ihre auf Bewahrung und Kettung der Seelen
gerichteten fortgesetzten Bemühungen sich erfolglos zeigen
sollten und insonderheit Etliche durch Lästerung christlicher
Heilslehren, durch mit Wort und That bewiesene Verachtung
des Wortes und der Sacramente, oder durch nachgewiesene
Betheiligung an unsittlichen, das Licht scheuenden Versammlungen
sich beharrlich unbussfertig zeigen, so sind
dergleichen Leute den alten Kirchenordnungen gemäss dem
Superintendenten anzuzeigen und, dafern auch dessen Ver-
mahnung fruchtlos bliebe, über sie Bericht an das evangelisch
-lutherische Landcsconsistorium zu erstatten, welches
dann nach Befund der Sache die öffentlichen und unbuss-
fertigen Sünder bis auf zu hoffende Besserung von dem
heiligen Abendmahle und dem Pathenrechte ausschliessen
wird.
Dass dergleichen Leute von der Stimmberechtigung und
Wählbarkeit bei Kirchenvorstandswahlen auszuschliessen
sind, ergiebt sich übrigens schon aus § 8 der Kirchenvorstands
- und Synodalordnung.
Das evangelisch-lutherische Landesconsistorium versieht
sich zu der Treue und Hingebung der Geistlichen der
Landeskirche, dass sie in den betrübenden Erscheinungen
der Gegenwart einen immer neuen Antrieb zu gewissenhafter
Ausrichtung ihres Hirtenamtes erkennen und darin
um so unermüdlicher anhalten werden, je mehr ihnen die
hohe Aufgabe und unvergleichliche Wichtigkeit ihres Amtes
für das Heil der Seelen in den Gefahren dieser Zeit vor
Augen tritt. Der Herr der Kirche aber gebe seinen
Knechten ein reiches Mass der Weisheit, Geduld und Liebe
zur Ausrichtung seines heiligen Dienstes!
Die Superintendentur Stollberg wolle Vorstehendem gemäss
die Pfarrer Dr. E. in Lugau und Sch. in Oelsnitz,
sowie die übrigen Geistlichen der Ephorie bescheiden, auch
die eingereichten und hierbei, mit Ausnahme der vom
Königlichen Ministerium des Innern zurückbehaltenen Voigf-
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