Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
10. Jahrgang.1883
Seite: 436
(PDF, 167 MB)
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436 Psychische Studien. X. Jahrg. 9. Heft. (September 1883.)

unter'm 11. August 1882 an ihren Verfasser zurückgesandt
mit der Bemerkung, dass der Preis an Herrn Lasswitz in
Gotha vergeben sei." — Dazu kommt, dass alle diese Herren
Philosophen durch ihre Erklärung die Herren Classen (und
Krause) in Hamburg vom Gegentheil eines Plagiats nicht
überzeugen können! Schade, dass Prof. Zöllner nicht mehr
lebt, er würde sich vor Vergnügen die Hände gerieben und
ein homerisches Lachen aufgeschlagen haben. Sein Gegner
Wundt muss nun in einer so einfachen Sache, über welche
doch alle Philosophen einig sein sollten, dieselbe bittere
Erfahrung öffentlich mit durchmachen, die er durch seine
Schrift: „Der Spiritismus, eine sogenannte wissenschaftliche
Frage", dem Prof. Zöllner in Betreff der Echtheit der Stade-
sehen Phänomene zu bereiten suchte. Krause und Wundt
arbeiteten seiner Zeit gemeinschaftlich gegen Zöllner, jetzt
befehden sie sich gegenseitig. Ob Zöllner bei Lebzeiten
den Geist dieser beiden Herren nicht doch richtig durchschaut
hatte? Ob er nicht eine Schrift oder ein Kapitel
verfasst haben würde: „Der Plagiarismus, eine sog. philosophische
Frage?" Ob Herr GÜHs wohl von diesem Resultat
deutscher Philosophie erbaut und angeregt sein wird, weitere
Preisaufgaben in dieser volksaufklärenden Richtung zu stellen?
Man ermesse daraus die Schwierigkeiten, welche sich in
jenen Kreisen vor der Anerkennung mediumistischer Phänomene
aufthürmen mussten, da sie über die einfachsten
Grundprincipien des Erkennens eines Plagiats und des
ifaw^schen „Dinges an sich" unter einander nicht einig sind!

6) Ist namentliche Beleidigung von Spiritisten
durch die öffentliche Kritik juridisch strafbar
oder nicht? —

Man schreibt der „Frankf. Zeitung" aus Braunschweig
: -

Folgende Angelegenheit dürfte auch für weitere Kreise
von Interesse sein. In Braunschweig wurden im vorigen
Sommer verschiedene spiritistische Sitzungen abgehalten
, zu deren Hauptveranstaltern die Herren S. und H.
dort gehörten. Ein junger Mann Namens R., welchen die
Beiden für einen „Gläubigen" hielten und ihm deshalb den
Zutritt gestatteten, veröffentlichte später eine kurze Mitteilung
über eine Sitzung in dem „Braunschw. Tageblatt."
Er wurde in Folge dessen von den Herren S. und ff. im
Inseratentheile eines anderen Blattes angegriffen und sah
sich dann veranlasst, im Feuilleton des „Tageblattes" eine
ausführliche Schilderung einer spiritistischen Sitzung unter
theilweiser Nennung der Namen der Betheiligten zu veröffentlichen
. S. und ff. verklagten E. nun wegen Beleidigung,


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