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Kurze Notizen. 485
unbedeutende Gefahren im ungebildeten wie halbgebildeten
Volke heraufbeschworen werden, weshalb die Lektüre dieser
Novelle als eine heilsame Warnung zu empfehlen ist.
ä) In Betreff der in unserer Kurzen Notiz b) (September
-Heft 1883 S. 436) gebrachten Mittheilung aus Braunschweig
in der „Frank! Ztg." haben wir noch nachzutragen:
1) dass von Herrn Dr. C. Heinigke zu Leipzig unterem
20. Juli 1882 ein Artikel : „Z u r Ric h tig s t e 11 ung einiger
Thatsachen aus dem Gebiete des Spiritualismus"
in der „Braunschweigischen Landeszeitung" No. 197 vom
22. Juli 1882 mit dem Abdruck des Protokolls über
eine am 9. Juni 1882 in Leipzig stattgefundene Materialisationssitzung
" (s. „Psych. Stud." Juliheft 1882 und No.
41 des „Sprechsaals") erschienen ist, weil das „Braunschweiger
Tageblatt" die Aufnahme einer Berichtigung verweigert
hatte; 2) dass das letztgenannte Blatt unterm 27.
August 1883 No. 399 nicht allein das von uns bereits im
Septemberheft er. mitgetheilte Urtheil der H. Strafkammer
des H. Landesgerichtes zu Braunschweig vom 5. April er.
in der Beleidigungsklage der Herren Schulz und Heckner
gegen Hern Riemann hier wegen dessen im vorigen Jahre
in dem „Braunschweiger Tageblatte" über spiritistische
Sitzungen veröffentlichten Artikel, sondern auch das Urtheil
des H. Oberlandesgerichtes Braunschweig vom 30. Juni
1883 veröffentlicht, welches wie fölgt lautet; — „Wer
„einen Anderen unter Bezugnahme auf erzählte Vorgänge
„als einen sehr leichtgläubigen Menschen, sobald ein bestimmter
Kreis von Meinungen in Betracht komme, hinstellt
, — mehr ergiebt der fr. Artikel, welcher ausdrück-
„lich den "Verstand und die Intelligenz der fr. Person anerkannt
, ohne dass irgendwie hervortritt, dass solches ironisch
gemeint sei, nicht —, schreibt demselben keineswegs
„eine Eigenschaft zu, welche seinen sittlichen Werth
„nach dem Urtheile verständig denkender Mitbürger zu
„schmälern geeignet wäre, macht ihn in deren Augen weder
„verächtlich, noch würdigt er ihn herab; hierauf aber, und
„nicht etwa darauf, ob jene Aeusserung ihn in den Augen
„Mancher oder Vieler lächerlich zu machen geeignet sei,
„oder lächerlich gemacht habe, kommt es an, wenn entschieden
werden soll, ob sie ehrenrühriger Natur, d. h.
„jene Wirkung auf eine verständige öffentliche Meinung
„hervorzubringen geeignet sei. Dergleichen ungünstige Urtheile
über fremde intellectuelle oder Charactereigen-
„schaften, wie der Vorwurf, bestimmten Beobachtungen und
„Ideen gegenüber die sonst geübte Kritik nicht walten zu
„lassen, sie leichtgläubig als Wahrheiten hinzunehmen, mögen
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