Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
11. Jahrgang.1884
Seite: 44
(PDF, 166 MB)
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44 Psychische Studien. XI. Jahrg. 1. Heft. (Januar 1884.)

Stücken an den Heilbauer im sächsischen Erzgebirge,
dessen wir im Juni-Heft 1882 S. 285 ff. gedacht haben.
Was im Obigen von Grabung einer heilkräftigen Wurzel
zu Margareten, Jacöbi und Michaelis und ihrer Wirksamkeit
bei Bandwurmkuren berichtet ist; ferner von Beschwörung
durch Kuf (der Geister) und Zwang (der Elemente und
unvernünftigen Oreatur) in Bezug auf einen gewissen „Feuerzwang
"; schliesslich über eine sog. schwarze Schule in Venedig
: darüber Hessen sich eine Fülle Aehnliches bestätigender
historischer Belege beibringen. Noch in vorigem Sommer
kam in einem Amtsgericht des sächsischen Erzgebirges bei
Dresden ein Fall vor, dass eine heimliche Versammlung in
einer alten verlassenen Sandsteingrube dicht am Rande
eines grossen Waldes zur mitternächtlichen Beschwörung
des „grünen Teufels" stattfand. Ein günstiger Zufall Hess
Referenten in „das 6. und 7. Buch Mosis" Einsicht nehmen,
welches dieser Beschwörung zur Grundlage gedient hatte.
Was wir darin gefunden, davon berichten wir vielleicht
ein andermal bei passender Gelegenheit. Dergleichen Dinge
leben mit einer solchen Zähigkeit im Volksglauben weiter,
dass sie wohl einmal eine gründlichere Beleuchtung ihrer
tieferen Wurzeln verdienten, welche ihre Lebenskraft aus
unverstandenen Thatsachen des Statuvolismus saugen.

j) Aus Metz lasen wir vom 9. November 1883, dass
früh 8 Uhr im Hofe des Untersuchungsgefängnisses der
Raubmörder Kurowski durch den Scharfrichter Schwarz aus
Oeliringen in Württemberg mittelst der Guillotine enthauptet
worden ist. Am vorherigen Tage neun Uhr früh war ihm
durch den ersten Staatsanwalt die Abweisung seines Gnadengesuchs
mitgetheilt worden. Auf die Frage: „ob er sich
des Mordes an der Wittwe Schneider in Quennlen nunmehr
schuldig bekenne?" antwortete der Verurtheilte: nicht
er, sondern sein flüchtiger C omplice Sonnenschein
habe den Mord vollbracht, während
er Wache gestanden habe. Kurowski bestieg, geleitet
von zwei Geistlichen, das Schaffet, entkleidete sich
selbst und nahm mit „Adieu, meinen Heben Herren!" Abschied
vom Publikum. — Wir kennen die näheren Einzelheiten
dieses peinlichen Rechtsfalls nicht, vermuthen aber
aus dem Mitgetheilten, dass sich der Verbrecher auf einen
CompHcen Sonnenschein berufen habe, um den Mord von
sich auf diesen abzuwälzen. Das kann er absichtlich ge-
than haben; aber es kann auch dieser Fall anders liegen.
Gesetzt, der Verbrecher hätte im statuvolisch-somnambulen
Zustande wirklich an einer solchen Illusion gelitten? Wir
verweisen Sachkenner und Juristen auf StrigeVs „Erklärungs-


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