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292 Psychische Studien. XI. Jahrg. 6. Heft. (Juni 1884.)
Kaplan Fischer erstanden, welcher dasselbe vom Standpunkte
seiner eigenen für allgemein gültig (katholisch) gehaltenen
Principien zu vernichten sucht und dabei doch nur zu einer
ganz undankbaren Rolle sich herbeilässt. Er hat uns zwar
seine vermeintlich besseren Principien, nach denen er die
von Zöllner kritisirt, wohlweislich nicht mitgetheilt; wir sind
aber sehr wohl im Stande, seine Hinter-Gedanken zu er-
rathen. Sie wurzeln in seinem Glauben, wie dieser durch
die „Constitutionen des Vatikanischen Conzils"
vom 24. April 1870 ein für allemal gebunden und gefesselt
worden ist. In den päpstlichen Satzungen: IV. „Von dem
Glauben und der Vernunft" heisst es: —
„1. Wer da sagt, in der göttlichen Offenbarung seien
keine wahren und eigentlichen Geheimnisse enthalten, sondern
alle Glaubenslehren könnten durch die gehörig ausgebildete
Vernunft aus natürlichen Principien begriffen und bewiesen
werden; der sei im Banne.*)
„2. Wer da sagt, die menschlichen Wissenschaften seien
mit solcher Freiheit zu betreiben, dass deren Aufstellungen,
auch wenn sie der geoffenbarten Wahrheit widerstreiten, als
wahr beibehalten und von der Kirche nicht verurtheilt werden
könnten; der sei im Banne.
„3. Wer da sagt, es sei möglich, dass den von der Kirche
aufgestellten Glaubenslehren irgend einmal, gemäss dem
Fortschritt der Wissenschaft, ein anderer Sinn beizulegen
sei, als der, welchen die Kirche verstanden hat und versteht
; der sei im Banne.
„So beschwören wir denn, um der Pflicht Unsers höchsten
Hirtenamtes zu genügen, alle Christgläubigen und zumeist
die Vorsteher und Lehrer, um der Liebe Jesu Christi
willen, und befehlen ihnen zugleich in Vollmacht desselben
Gottes, unsers Heilandes, dass sie eifrig bemüht seien, diese
Irrthünier von der heiligen Kirche fern zu halten und aus
ihr zu verbannen, das Licht des Glaubens aber in seiner
ganzen Lauterkeit zu verbreiten,
„Weil es jedoch nicht genügt, die Verkehrtheit des Irrglaubens
zu meiden, sofern wir nicht zugleich die Irrthümer
sorgfältig fliehen, welche mit jenen in näherer oder fernerer
Verbindung stehen, so erinnern wir Alle an die Pflicht, auch
die Constitutionen und Dekrete zu beobachten,**) wodurch
*) Wörtlich „anathema sit!" d. h. er sei der öffentlichen Schande
und dem Fluche ausgesetzt — blossgestellt und vogelfrei, vom Staate
als Ketzer zu bestrafen. Der Referent.
**) D. h. den Ungläubigen der Inquisition zu tiberliefern. Wer
dies nicht sogleich einsehen oder glauben möchte, sei einfach an die
neuerdings (Oktober 1883) in der „Germania" publicirte Instruction
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