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Kurze Notizen.
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latanen und Quacksalbern auch Aerzte und medizinische
Gelehrte gibt, was aber die spiritistischen Medien betrifft,
so gibt es neben ihnen nichts dergleichen, was mit der gesunden
Vernunft auch das Geringste zu thun hätte." Bei
den spiritistischen Medien hat man doch wohl zweierlei zu
unterscheiden, die Erscheinungen selbst und die Voraussetzungen
, unter denen diese oft frappirenden Erscheinungen
gerade ihrer Unerklärlichkeit halber eben nur Geistern des
Jenseits zugeschrieben werden. Wir finden diese wichtige
Unterscheidung in den fingirten Gesprächen des Herrn von
Weilen durchaus nicht im geringsten angedeutet, sondern
seinen Blick nur auf den vulgären Spiritismus mit seinen
Spukerscheinungen gerichtet. Wenn nun aber derartige
geisterhafte Spukerscheinungen dennoch existirten und nur
ihre spiritistische Erklärung falsch wäre ? Erzherzog Johann
hat die Erscheinungen selbst um kein Jota anders berichtet,
als dieselben seit Jahrzehnten von allen spiritistischen Blättern
geschildert wurden. Was können nun die Medien dafür, wenn
ihre Beobachter und Erklärer sie und sich selbst über den
wahren Ursprung ilirer Kräfte irre führten? Bastians seltsame
Erscheinungen sind kein blosser Betrug, keine gemeine
Taschenspielerei — nur sub specie aeternitatis, der Geisterund
Unsterblichkeits-Hypothese, welche Herr Baron Heilenbach
an sie angelegt hat, haben sie Fiasko gemacht, nicht
aber als befremdliche Erscheinungen des Nerven- und Seelenlebens
dieses Mediums an sich. Man schüttet beständig
das Kind mit dem Bade aus, die befremdliche, noch unerklärte
physiologische Thatsache mit der zufällig mit ihr
verquickten und anfechtbaren Geisterhypothese. Um aber
diese Erscheinungen nicht anders und besser erklären zu
müssen, greift man zur Behauptung blosser Taschenspielerei
und gemeinen Schwindels und Betrugs, und glaubt damit
alle so unleidlichen Phänomene selbst getroffen und beseitigt
zu haben. Haben wir dem Herrn Erzherzog aus seinen
eigenen vorgeführten Beispielen nicht nachgewiesen, welche
Vorgänge nicht der von ihm vorausgesetzte grobe Schwindel
und Betrug sein können? (S. April-Heft 1884.)
c) Hamburg, 28. Juni 1884. — Der spiritistische
Humbug hat sich bereits auf dem Lande eingenistet. In
Wilhelmsburg (hannoversche Seite der Elbe) giebt es ein
17 jähriges Mädchen, welches bis vor Kurzem viel Zulauf,
fand, bis endlich die Staatsbehörde von dem Schwindel
Kenntniss erhielt, wozu folgender Vorfall, den wir den
„Hamburger Nachrichten" entnehmen, Veranlassung gab.
Eine Frau aus Wilhelmsburg, die an den Schwindel geglaubt
, wünschte ihr verstorbenes Blind ditiren zu lassen,
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