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Aksakow: Krit. Bemerkungen über Dr. v. Hartmann's Werk. j63
nehmer gemeinsamen objeetiv-realen Raum des Sitzungszimmers
hinauszusetzen, indem es die Materie zu dieser
Gestaltbildung zuerst aus seinem eigenen Organismus herausdrängt
oder heraushaspelt und dann zur Gestalt formirt.
Wäre die Maximalwirkungsphäre eines Mediums als un-
überschreitbare Grenze bekannt, so könnte der Beweis für
die objective Realität der Materialisationserscheinungen
durch mechanische Leistungen von verharrender Wirkung
geführt werden, welche sie ausserhalb der Wirkungsphäre
des Mediums vornähmen. Da erstens dies nicht der Fall
ist, und zweitens die Materialisationserscheinungen der
Medien sich niemals über die Grenzen der physikalischen
Wirkungsphäre hinaus von denselben zu entfernen scheinen,
so bleibt, wie es scheint, mir der photographische Beweis übrig,
um zu erhärten, dass die Materialisationserscheinung eine
lichtreflectirende Oberlläche im objectiv-realen Räume besitzt.
„Zu diesem photographischen Beweise gehört meines
Erachtens die Bedingung, dass weder ein gewerbsmässiger
Photograph, noch ein Medium an den Apparat, die Kassette
oder die Platte herangelassen wird, damit jeder Verdacht
auf eine vorherige Präparation der Kassette oder der (noch
nicht mit Kollodium überzogenen) Glasplatte, ebenso wie
jede nachherige Manipulation unbedingt ausgeschlossen
bleibt. Diese Vor sich tsmaassregeln sind meines Wissens
noch nicht beobachtet, jedenfalls nicht in den Berichten
erwähnt, also aiich von den Berichterstattern noch nicht
in ihrer Wichtigkeit erkannt. Ohne diese Vorsichtsmaass-
regeln hat aber eine Negativplatte, auf welcher Medium
und Erscheinung gleichzeitig in der ganzen Figur sichtbar
sind, nicht die geringste Beweiskraft; dass positive Papierabzüge
von solchen Platten oder gar mechanische Vervielfältigungen
nach positiven Abzügen erst recht nicht als
Beweisstücke gelten können, versteht sich von selbst. Nur
ein Forscher von zweifelfreiem Ansehen, der alle Apparate aus
eigenem Vorrathe zur Materialisationssitzung mitbringt undnur
eigenhändig operirt, könnte in diesem expenmentum crucis eine
beweiskiäftige positive Entscheidung zu Tage fördern, und
man sollte in keiner voraussichtlichen Materialisationssitzung
unterlassen, womöglich einen solchen heranzuziehen." —
Hier kann ich nicht umhin, zuvor zu bemerken, dass alle
diese Bedingungen mit allen angedeuteten Vorsichtsmaass-
regeln sehr wohl beobachtet werden dürften, und doch wird
niemals „jeder Verdacht unbedingt ausgeschlossen," denn
aller Werth des Experimentes gründet sich auf die moralische
Werthschätzung des Experimentators, welche gewöhnlich
nur auf eine kleine Anzahl von Leuten beschränkt ist,
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