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122 Psychische Studien. XIV. Jahrg. 3. Heft. (März 1887.)
schalt abgezogene Unveränderlichkeit, die wir als ewig betrachten
» Die Verwechselung geht nun sehr einfach so vor
sich, dass die einschränkende Bestimmung bei der Seele
zunächst weggelassen wird, und dass dann der Wunsch, sie
unsterblich zu sehen, das ,ewig' unterschiebt.
Will man dennoch diesen zweiten Beweis mit dem
ersten in Verbindung setzen, so muss es eher in umgekehrter
Wirkungsweise geschehen. Ich versprach Herrn P. etwas
zu zeigen, was seinem Satze; „aus nichts kann nicht etwas
werden", entgegen sein werde, ja, wie man sogleich sehen
wird, sogar dem ganzen darauf gebauten Beweise: es ist
dies Herrn iVs eigene, nach ihm selbst aus dem Nichts
entstandene, während ihrer ganzen Dauer mit Nichts durchsetzte
, und zuletzt ins Nichts hinsinkende „sterbliche"
Seele. —
Werfen wir noch einen Blick auf Herrn iVs Beweis
für den Spiritualismus oder den „Verkehr mit den Geistern."
Wir werden ihn nicht blos darum rascher erledigen können,
weil seine Fehler einfacher sind, als die der beiden vorigen
Beweise, sondern auch, weil wir Herrn iVs Verfahren nun
schon ein wenig kennen. Der Beweis hebt, wie folgt, an: —
„Tst die Seele unsterblich, so hat man keinen einzigen
logischen Grund, die Möglichkeit ihres Eingusses
, nach ihrer Trennung vom Leibe, auf die
„Materie, z. B. die Erde und Menschen, zu leugnen.
„Folge dessen muss es nach dem logischen Denkgesetze
„von dem ausgeschlossenen Dritten, wonach etwas entweder
verneint oder bejaht werden muss, einen logischen
„Beweis für die Möglichkeit des Einwirkens der Seele,
„nach ihrer Trennung vom Leibe, auf die Materie, d. h.
„des Verkehrs mit den Geistern, geben.
Wenn ich keinen Grund habe, die Möglichkeit eines
Vorganges zu leugnen, so heisst das nach deutschem Sprachgebrauche
soviel, als ich wreiss es nicht, ob er stattfindet
oder nicht. Er kann es, er kann es auch nicht: es ist mir
eben unbekannt. Auf einen so unsicheren, bereits nach zwei
Seiten hin schwankenden Wissenszustand aber kann der Satz
vom ausgeschlossenen Dritten nicht angewandt werden. Ja,
wenn man sagen könnte: das Nichtstattfinden eines Verkehrs
der Geister mit uns muss aus den und den bestimmten
Gründen verneint werden, dann müsste auch
Einer, der noch nicht die persönliche Bekanntschaft eines
Geistes gemacht hat. mit rein logischem Zwange fortfahren:
„folgedessen giebt es einen solchen Verkehr." Aber wo sind
diese bestimmten Gründe? Herr P. hat keine; es ist vielmehr
klar, dass er subjektives Nichtwissen aus Mangel an
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