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Wittig: Geist-Erscheinung oder Betrug im Jahre 1787? 323
III. Abtheilung.
Tagesneuigkeiten, Notizen u. dergi.
Geist-Erscheinung oder Betrag im Jahre 1787?
Von Gr. C. Wittig.
IL
(Fortsetzung von Seite 282.)
Wir übergehen die weitere Lebensgeschiehte des Königs,
den schon am 25. März 1788 erfolgten Tod der Ingenheim,
seine Wiederverehelichung mit der Gräfin Sophie Dönhoff im
April 1790, welcher Ehe der Graf twn Brandenburg entspross,
die Scheidung von derselben 1792, den Wunsch des Königs,
sich mit Fräulein Sophie Bethmann, der Tochter des Bankiers
in Frankfurt a. M., zur linken Hand trauen zu lassen, die
Erhebung der Rietz zur Gräfin Lichtenau (1796), von wo ab
sie bei Hofe und in der königlichen Familie bis zu des
Königs Tode verblieb, der an der 1796 auftretenden Brustwassersucht
, welche ihn zu einem zweimaligen Besuche des
Bades Pyrmont Sommer 1796 und 1797 veranlasste, am
16* November 1797 einsam und ohne ein Wort der Liebe
und des Trostes von Seiten seiner Nächsten starb, da die
Gräfin wegen einer Unpässlichkeit von ihm fern gehalten
wurde. Herr v. Koppen fährt fort: —
„Sogleich nach dem Tode Friedrich Wilhelm's IL wurde
auf Befehl des neuen Königs Friedrich Wilhelm's III. der
Gräfin Arrest in ihrem Zimmer angesagt. Alle in ihren
Wohnungen in Potsdam und Berlin gefundenen Papiere
wurden mit Beschlag belegt; sie selbst wurde von dem
folgenden Tage ab in dem Kavalierhause, nahe dem Marmorpalais
, in strenger Haft gehalten und eine Commission
niedergesetzt, um ihre Schuld zu untersucheu. Man beschuldigte
sie, Staatsgeheimnisse verrathen, die Schwachheit
des Königs gemissbraucht und ihn durch ihre Mitwirkung
bei den Geisterbeschwörungen getäuscht zu haben,
ferner auch Gelder aus den königlichen Kassen an sich
gebracht, einen werthvollen Krondiamanten, der 'Solitär'
genannt, entwendet zu haben u. s. w. Es scheint
jedoch, dass diese Anklagepunkte sämmtlich
nicht bewiesen werden konnten, denn es erging
kein richterlicher Spruch, Die Gräfin wurde durch
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