Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
14. Jahrgang.1887
Seite: 580
(PDF, 153 MB)
Bibliographische Information
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580 Psychische Studien. XIV. Jahrg. 12. Heft. (Dezember 1887.)

Erklärung des hypnotischen Znstandes zu geben. Er giebt
zu, dass uns ein vollständiges Verständniss zur Zeit noch
fehle, und giebt daher eine immerhin hypothetische Erklärung
, die im Originale nachgesehen werden möge. Das
vierte Kapitel behandelt die therapeutische Verwendung des
Hypnotismus, und es sei hier nur kurz erwähnt , dass bei
vielen nervösen und bei einzelnen Erkrankungen des Centrainervensystems
von verschiedenen Autoren durch die Hypnose
als solche , oder durch die dabei vorkommende Anästhesie,
oder endlich durch Suggestionen gewisse Heilerfolge erzielt
worden sein sollen. Das letzte Kapitel behandelt die strafrechtliche
Bedeutung des Hypnotismus. Der Hypnotisirte kann
vom Hypnotiseur zu verschiedenen Verbrechen benützt
werden, man kann einen Hypnotisirten z. B. durch Suggestionen
veranlassen, einen Wechsel zu unterschreiben, irgend
eine falsche Zeugenaussage zu machen, ihn zu einem Diebstahl
veranlassen, der erst nach dem Erwachen auszuführen
ist u. s. w. (BeiInge zur „Bohemia" Nr. 127 v. 8/5 1887.)

e) In dem uralten Bibelcommentar des heiligen
Ephraim des Syrers -f 373 n. Chr. (s. „Saneti Ephram
Syri hymni et sermones etc., quos . . . latine edidit Thomas
Josephus Lamy. Tomus II. Mechliniae, Dessain, 1880. XXIII
p. und 832 Columnen in Quart) sind nach der Auslegung
der Propheten auch einige längere, natürlich weitschweifige,
parteiische und strafende Memrä enthalten. Der Kritiker
des Werkes Th. Nöldeke zu Strassburg i. E. sagt darüber in
„Gött. gel. Anz. 1887, Nr. 3": — „In einem derselben lesen
wir eine krasse, aber im Grunde wenig phantasiereiche
Schilderung der Hölle (365 ff.)> welcher ich meinerseits die
entsprechenden Stellen im Koran immer noch vorziehen
möchte. In eben demselben schildert Ephraim das Strafgericht
über Sodom und hebt dabei besonders hervor, wie
sehr sich die Frauen in Sodom durch ihren übertriebenen
Putz — oder durch ihren Putz überhaupt — versündigt
hätten. Er tadelt dabei u. A. die Frauen, welche sich
ordentlich die Zähne bürsten (S. 379: 'welche sich viel ihre
Zähne abrieben'): man weiss, zu welcher Unsauberkeit die
asketischen Neigungen der syrischen Kirche später geführt
haben! — Der letzte Memrä enthält einige merkwürdige
Hinweisungen auf allerlei heidnischen Aberglauben,
der damals noch unter den mesopotamischen Christen
herrschte. Ephraim berichtet über den Unfug, der mit
Amuletten getrieben ward (395, 411; vergl. die Rom.
Ausg. II, 464 D. III, 671 B), wie noch heute bei Muslimen
und Christen des Orients. Er erwähnt die Sitte, bei
zauberischen Handlungen mit eigenem Blute zu


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