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258 Psychische Studien. XV. Jahrg. C. Heft. (Juni 1888.)
Gedankenvorstellnngen zurück verwandelt wissen, die allerdings
bloss als solche nicht photographirbar sein würden.
Aber das dürfte er selbst zugeben, dass solche vermeintlich
hallucinatorische Einbildungen auf dem Wege ihrer Weiterentwickelung
zu Visionen und materialisirten Gestalten bis
jetzt noch keine fest zu bestimmende Grenze haben, an
welcher sie photographirbar werden. Er wird uns vorerst
„seine" Definition von Hallucination und wirklicher
Geistvision geben müssen, ehe wir die Unmöglichkeit
ihrer Photographirbarkeit einsehen können, da
dieHallucination (von „halluzinari" -» „ad lucem ferre",
Etwas ans Licht oder zur Erscheinung bringen,) und die
Vision (von „videre", sehen, also ein Gesicht, eine gesehene
Erscheinung,) von einem Geiste, bis jetzt noch nirgends
genau und scharf unterschieden sind. Stehen sich aber
Hallucination und Vision in ihrer Wurzelbildung gleich, so
ist ein hallucinatorisch oder visionär gesehener und als
solcher sich materialisirender Geist unter Umständen auch
photographirbar. Eben so gut wie bei der „Hallucination"
hätte der Herr Herausgeber auch behaupten können: —
das Photographiren einer „Vision" sei logisch unmöglich. —
Sollen nun aber doch nach seinen eigenen Mittheilungen
über gleichzeitig visionär gesehene und matenalisirte Geistgestalten
letztere wirklich photographirt worden sein, so
sind ja ihre Visionen mit photographirt, da diese Visionen
ganz genau mit jenen photographirten Manifestationen übereinstimmen
sollen! (VergL z. 13. „Psych. Stud." August-Heft
1887 S. 360 ff.) Somit hat Herr Kirchbach nicht Gegner
des Spiritismus, sondern die Hauptvertreter desselben
als alleinigen die Urheber dieser Controverse vor sich.
Aus deren Bemerkungen, nicht aus denen einiger
Gegner des Spiritismus, die er irrthümlich als die intellec-
tuellen Urheber obigen Einwurfes bezeichnet, hätte Herr
Kirchbach sein Wissen darüber allein schöpfen sollen.
(Fortsetaung folgt.)
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