Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
15. Jahrgang.1888
Seite: 422
(PDF, 149 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1888/0428
422 Psychische Studien. XV. Jahrg. 9. Heft. (September 1888.)

worden, ilass sie den Glauben entbehren können und ihn
auch von sich stossen, wenn er ihnen nahe gelegt, wenn
ihnen ihre Armuth und ihr Elend fühlbar wird. 'Ja, wenn
das wahr wäre!' antwortete mir einmal eine Dame, die
zwei Kinder verloren hatte. Sie gestand damit, dass ihr
aus dem tiefsten Schmerze geholfen sei, wenn ihr das gewiss
wäre, was ich ihr aus Gottes Wort gesagt hatte, und doch
that sie nichts, um darüber zur Gewissheit zu kommen u. s. w."
(S. 11-12.)

So spricht ein evangelischer Theologe, Dr. Friedrich
Maltet in „Neues und Altes". Ich frage nun jeden Unbefangenen
, ob die ersten aus Seite 7 geschöpften Gedanken
nicht indirect fast dieselben Gedanken sind, welche auch das
naiv* und ungelehrte Volksbewusstsein hegt, und von einem
Priester nicht weit blasphemischer gegenüber dem lieben
Gott klingen, als die schlichten und selbstüberzeugten Worte
jenes wohl nur auf Antrag eines anderen protestantischen
Geistlichen bestraften Löbtauer Farbenhändlers?*) Hätte
dieser gegenübei Gott dergleichen Worte öffentlich geäussert,
er wäre sicher wegen Gotteslästerung arg verdonnert worden.
Denn erst kürzlich (Anfang Juni 1888) kam ein ähnlicher
Fall der Gotteslästerung vor dem Reichsgerichte zu Leipzig
zur definitiven Entscheidung. Im Mai 1817 hatte ein früherer
Bierwirth und jetziger Agent im Wartezimmer einer Eisenbahnstation
einen der Mitreisenden gefragt; „Wie geht es?"
und darauf die Antwort erhalten: „Man muss Gott für
alles danken, aber Ihr Sozialdemokraten glaubt ja nicht an
ihn." Der Pragende hatte darauf erwiedert: „Ja, wenn man
wüsste, wo der .... wohnt!" Der Andere nahm hieran
Aergerniss und zeigte den Sprecher wegen Gotteslästerung
an. Dieser erhielt mit .Rücksicht darauf, dass die incriminirte
Aeusserung mehr dem Leichtsinn ihren Ursprung verdanke,
nur einen Monat Gefängniss! Seine Revision wurde verworfen
. Seine Einwendung, das erste Gericht habe Beleidigung
und Lästerung identificirt, wurde vom .Reichsanwalt
als nicht richtig bezeichnet. Das fragliche Wort, in Beziehung
auf Gott gebraucht, sei eine unbestreitbare Gotteslästerung
. Das Gericht sei von der vollständig logischen
Annahme ausgegangen, dass dasjenige, was schon Menschen
gegenüber als eine Beleidigung gilt, gegenüber dem Heiligsten,
was die christliche Kirche kennt, urasomehr als Lästerung
anzusehen sei. Es halte also beide Begriffe scharf auseinander
. --Im Mittelalter glaubte man noch, dass der

liebe Gott selbst durch sogenannte „Gottesurtheile" die

*) VergL „Psych. Btud." August-Heft 1888 S. 374 ff.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1888/0428