Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
15. Jahrgang.1888
Seite: 546
(PDF, 149 MB)
Bibliographische Information
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546 Psychische Studien. XV. Jahrg. 12. Heft. (December 1888.)

nur willkommen sein, sondern will ich gleich selber den
Weg angeben, den eine solche einzuschlagen hätte: —

Meine Hypothese lässt sich in die obigen Worte zusammenfassen
: — „Es versteht sich im Grunde von selbst,
dass ich durch einen posthypnotischen Befehl alle jene
Fähigkeiten ins Spiel setzen kann, über welche die Versuchsperson
im M omente der Ausführung verfügt." — Wenn
man also die Ausführung des Befehles auf einen nachträglich
zu erzeugenden oder ebenfalls hypnotisch anbefohlenen
Somnambulismus verlegt, so werden dark jene mystischen
Fähigkeiten aus der Latenz treten, die der Somnambule
hat, und deren Gebrauch hypnotisch anbefohlen war.

Diese Behauptung also wäre der natürliche Angriffspunkt
für eine Kritik: auf diesen Satz allein kommt es an.
Wer nun aber seine Richtigkeit bestreitet, behauptet damit
eo ipso, dass posthypnotische Befehle nur auf einen Theil
derjenigen Fälligkeiten sich erstrecken können, die man im
Momente der Ausführung besitzt, dass aber ein anderer
Theü derselben nicht beeinflusst werden kann. In dieser
Hinsicht wäre nun aber die verwerthbarste Gegenhypothese
des Kritikers die, dass der Hypnotisirte nur in Bezug auf
seine normalen Fähigkeiten posthypnotische Befehle
annimmt, den Befehl mystischer Funktionen dagegen ablehnt,
weil er sich zur Zeit des Befehls im Besitze mystischer
Fähigkeiten nicht weiss, also den Befehl für absurd halten
muss. Dass nun diese Gegenhypothese falsch ist, zeigt sich
beim künstlichen Stigma. Wäre sie aber selbst richtig,
so wären doch nur die in Bezug auf Somnambulismus
skeptischen Versuchspersonen ausgeschlossen, und auch das
nur so lange, bis sie anderweitig von ihren mystischen
Fähigkeiten überzeugt worden wären.

Immerhin sind es zwei Thatsachen, auf die sich meine
Hypothese berufen kann: das künstliche Stigma und der
Traum Zma's; bei beiden scheint mir jede andere Erklärung,
;ls die im Sinne der Hypothese, ausgeschlossen zu sein;
wenigstens ist an der logischen Zulässigkeit der Hypothese
nicht im Mindesten zu zweifeln. Der Kritiker aber, weil
er jene beiden Thatsachen zugeben muss, wäre verpflichtet,
an Stelle meiner Erklärung eine andere Erklärung zu setzen.

Wer nichts wagt, gewinnt nichts l Auf die Wissenschaft
angewendet, heisst der Satz: - - Wer den Muth zu Hypothesen
nicht hat, findet auch keine Wahrheiten.


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