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Wittig: Der Spuk in Resau vor dem Schöffengericht in Werder. 93
Hamburg; Juni-Heft 1888 S. 242: Verfolgung einer deutschen
Familie in Russland durch spontane mediumistische Erscheinungen
; December-Heft 1888 8. 534: Aus dem Gebiete
des Uebersinnlichen von Grafen Seher Tosz: Geisterspuk
in Schloss C. an der Oder, in Stubendorf in Valpo etc. —
An alle diese Nachweise aus neuerer Zeit schliessen sich
noch die älteren, bis heut noch unaufgeklärt gebliebenen
Spukvorgänge im Pfarrhause des Dorfes Quaritz bei
Gross-Glogau und im Schlosse Schlawentzütz bei Kosel
in Schlesien. Die thatsächlichen und überall ähnlichen
Vorgänge dieser Art sind also nicht mehr zu leugnen.
Im Folgenden bringen wir die Darstellung der gerichtlichen
Verhandlung in Werder bei Berlin, wie selbige dem
dortigen „Anzeiger für Werder etc." v. 12. Januar 1889
entnommen ist, uns das Weitere über diesen interessanten
Fall noch vorbehaltend: —
„Es giebt Dinge zwischen Himmel und Erde, an die das
Schöffengericht in Werder gar nicht glaubt, denn es hat
am Donnerstag den Dienstjungen Wolter wegen Einwerfen
der Fensterscheiben beim Amtsvorsteher Neumann, sowie
des groben Unfugs, verübt durch Spuk beim Kossäth
Böttcher, und dadurch hervorgerufene Beunruhigung der
Bewohner des Vorwerks Resau und Umgegend, trotz
Leugnens für überführt erachtet und ihn zu 14 Tagen
Gefängniss und 4 Wochen Haft verurtheilt. Es ist
Berufung gegen das Urtheil von dem Angeklagten, und
zwar durch Vermittelung des spiritistischen Vereins in
Berlin, welcher den Dienstjungen Wolter für ein Medium
hält und ihm deshalb auch schon hier in der Schöffensitzung
einen Vertheidiger gestellt hatte, eingelegt. Das Schöffengericht
in Werder hat somit keinen endgiltigen Beschluss
gefasst, sondern erst das Landgericht in Potsdam wird
beurtheilen können, ob wirkliche Kräfte, die noch nicht ergründet
sind, (iim mit dem Vertheidiger des Wolter Herrn
Rechtsanwalt Dr. Biber aus Berlin zu reden,) mitgewirkt
haben bei diesem Spuk. Wir selbst enthalten uns eines
subjectiven Urtheils, umsomekr, da wir für nächsten Sonntag
von Vertretern des spiritistischen Vereins in Berlin eine
Einladung erhalten und ein Medium sehen werden, worüber
wir gewissenhaft nach eigener Anschauung in nächster
Nummer berichten. Es liegt gegenwärtig nur die Aufgabe
vor, objectiv die Zeugenaussagen über den Spuk unseren
geehrten Lesern mitzutheilen: —
„Der erste Zeuge ist der Büdner Böttcher aus Resau,
64 Jahre alt Er erzählt, dass der Spuk damit angefangen
habe, dass am Dienstag den 13. November die Schweine
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