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IS i Psychische Studien. XVI. Jahrg. 3. Heft. (März 1889.)
auf seinem richtigen Cours'und Alles, wie ich es nur
wünschen konnte. Ich befragte Mr. Petcrson, ob er irgend
eine Person in meine Cajüte habe eintreten sehen, aber
weder er, noch der Mann am Steuerruder hatten etwas gesehen
, noch gehört.
„Da ich glaubte, es könnte eine Sinnestäuschung gewesen
sein, so ging ich wieder hinab. Ungefähr zehn Minuten nach
12 Uhr trat ein Mann in einem grauen grossen Rock und
breitem Schlapphut in meine Cajüte und befahl, mir gerade
ins Gesicht blickend, auf Deck zu gehen und Anker zu
werfen. Er verliess die Cajüte langsam. Ich hörte seinen
schweren Tritt, als er vor mir herschritt. Noch einmal sprang
ich auf Deck und fand das Schiff ganz in Ordnung. Sicher
in meinem Cours, war ich nicht geneigt, selbst nicht auf
diese zweite Warnung hin irgend einem Menschen oder
sonst Etwas, gleichviel welches Aussehen es haben möchte,
zu gehorchen. Wieder ging ich nach unten, aber nicht,
um zu schlafen, denn ich hatte Alles an, bereit zu einem
Sprung auf Deck.
„Ungefähr zehn Minuten nach 1 Uhr V. M. trat derselbe
Mann in die Cajüte, und weit gebieterischer als vorher rief er:
— 'Geh' auf Deck und wirf Anker1/ Ich erkannte auf einen
Blick, dass der Sprecher mein alter verstorbener Freund, Ca-
pitän John Barton war, mit dem ich schon als Knabe gesegelt
war, und der mich stets mit grosser Freundlichkeit behandelte
. Ich sprang aufs Deck, drehte das Schiff bei
und legte es bei 50 Faden Tiefe an die Ankerkette. Alle
Mann wurden herbeigerufen und die Segel eingerefft." —
Und das Schiff war gerettet vor dem Untergang an den
Felsenriffen der Bahama-Bänke. („Light" 1882 p. 303).
Das ist nun wohl ein Fall des Hellsehens nach
Herrn von Hartmann, denn „das reine Hellsehen tritt immer
in hallucinatorischer Gestalt auf," (s. „Der Spiritismus"
S. 78); aber da es in vielen der vorhergehenden Fälle
nichts Hallucinatorisches giebt, und da ihnen auch die „sine
qua non"-Bedingung des „intensiven Willensinteresses" fehlt,
— „weder für einen Telephonanschluss mit anderen Individuen
im Absoluten", noch für Herausschöpfung „zukünftiger Ereignisse
aus dem unbewussten Wissen des absoluten Geistes",
— so haben wir keinen Grund gefunden, darin Fälle des
Hellsehens anzuerkennen; das giebt uns das Recht, auch in
dem gegenwärtigen Falle nicht darauf zurückzugreifen.
Obgleich die hallucinatorische Gestalt (nach Herrn v. H.)
sich dabei befindet, dahingegen aber „das intensive Willensinteresse
" von Seiten des hellsehend werdenden Subjects
total fehlt, so kann dieses Interesse nur von Seiten des
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