Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
16. Jahrgang.1889
Seite: 155
(PDF, 166 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1889/0163
Kurze Notizen

155

zu den Ihren zählt. Sie alle sind bis auf Max Kretzer,
welcher sich wenigstens mit den Problemen des Todes und
Spiritualismus beschäftigt hat, (vgl. vPsych. Stud." August
1888 S. 370 ff.), die erklärten prineipiellen Gegner des
modernen Spiritualismus und Spiritismus.

Kurze Notizen.

a) Eine gerichtliche Entscheidung gegen die
zwei Haupt- V er tret er des Hypnotismus Hanse wund
Böller i.—Der Redacteur und Besitzer der „Gartenlaube" Herr
Commcrzienrath Adolf Kröner in Stuttgart war von dem
Privatmann Theodor Bollert in Charlottenburg wegen Beleidigung
in einem öffentlichen Blatte (der „Gartenlaube")
verklagt worden. Während Bollert mit seinem Rechtsbeistand
, Herrn Rechtsanwalt Bölling aus Charlottenburg,
persönlich zum Termin erschienen war, Hess sich Herr
Kröner durch Herrn Rechtsanwalt Broda vertreten. Die
Klage war von Bollert auf Grund zweier in Nr. 27 und 28
des vorigen Jahrganges der „Gartenlaube" erschienener
Artikel, betitelt: „Der Hypnotismus. sein Nutzen und
seine Gefahren!" angestrengt worden. Diese Artikel
enthielten eine Gesammtbetrachtung über den Hypnotismus
und seine Geschichte. Es wurde des Weiteren darin erläutert
, wo der Hypnotismus mit Nutzen angewandt werden
könne, und dann aber besonders auf die Gefahren aufmerksam
gemacht, die durch Anwendung desselben durch Laien und
Unberufene entstehen können. Es hiess in einer diesbezüglichen
Stelle wörtlich: — „Ein Heilmittel und Gift zugleich,
ein zweischneidiges Schwert ist die Hypnose, und darum
gehört das hypnotische Experiment entschieden und ausschliesslich
in das Laboratorium der Fachgelehrten, und es
muss gewarnt werden vor den Laien-Experimenten, welche
geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen und die öffentliche
Moral zu untergraben!" — Wir wollen hier gleich bemerken,
dass die in dieser Stelle ausgesprochenen Ansichten mit
denen der Behörden vollkommen übereinstimmen, denn in
fast allen deutschen Staaten, auch im Königreich Sachsen,
sind hypnotische Vorstellungen aufs Strengste verboten
worden. Da nun in dieser Weise eine Darlegung der Geschichte
des Hypnotismus im Allgemeinen gegeben war, so
musste der Verfasser der Artikel nothgedrungen auch des
Wirkens der Magnetiseure gedenken, da diese Leute ja im
engsten Zusammenhange damit standen, dass sich die


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1889/0163