Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
16. Jahrgang.1889
Seite: 164
(PDF, 166 MB)
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164 Psychische Studien. XVI. Jahrg. 4. Heft. (April 1889.)

bezeichnete auch einen im Saale anwesenden Grundbesitzer
Kühne aus Steglitz, der die Verhandlung in Werder
stenographirt hatte, als einen dieser Zeugen. Der Zeuge
Förster Former hat nur gesehen, dass ein Stein aus der
Gegend, wo Karl Wolter stand, geflogen kam, alles Uebrige
habe er nur aus Erzählungen erfahren.

Die Fenster an der Hütte des Netmann sind laut
Aussage des N. selbst und anderer Zeugen am Vormittage
eingeworfen worden, während Karl Wolter auf dem Hofe
Holz spaltete.

Ist es nun psychologisch wahrscheinlich, dass ein
fünfzehnjähriger Junge die unerhörte Frechheit besitzt, so
zusagen Tor aller Leute Augen, deren Beobachtung er nach
dem Vorgefallenen sich ausgesetzt wissen musste, hinter
einander am hellen Tage sechs Fensterscheiben einzuwerfen,
statt solches am Abend oder in der Nacht zu thun? Noch
unerklärlicher bleibt es, dass Keiner der Zeugen im Stande
gewesen ist, zu behaupten: — „Ich habe gesehen, dass Karl
Wolter die Scheiben eingeworfen hat!"

Der Vertheidiger beantragt in kurzer Rede die Freisprechung
, weil dem Angeklagten nicht nachgewiesen sei,
dass er die Sachbeschädigung oder den groben Unfug
yollführt habe. Ob es einen Spuk gäbe oder nicht, sei
eine Frage, die nicht vor diesen Gerichtshof gehöre, auch
nicht vor demselben entschieden werden könne.

Der Gerichtshof erkannte nach vierstündiger Verhandlung
auf schuldig, bezw. Bestätigung des ersten Urtheils,
weil „nach unserer üeberzeugung", wie der Herr Vorsitzende
betonte, der Angeklagte auf Grund der Aussagen des
Zeugen Neumann, Förster Former, Kupat und Bolz schuldig
sei: der Sachbeschädigung an den Fenstern des Neumann
und des groben Unfugs in der Böitcfier1 sehen Wohnung
durch Werfen von allerlei Gegenständen, unter denen auch
noch besonders der Schinkenknochen hervorgehoben wurde;
warum? blieb dem Schreiber dieses unverständlich.

Erwähnenswerth ist auch noch die Anschauung des
Herrn Staatsanwalts, der da meinte, es könne Wolter während
einer kurzen Abwesenheit des Böttcher unmittelbar vor dem
Erscheinen des Pfarrers einen Drabt oder Bindfaden angebracht
haben, an dem die Pfanne entlang geschwebt sei.
Der Pfarrer hat ausdrücklich bekundet, dass es tageshell
im Zimmer gewesen, die Pfanne in horizontaler Lage
an seinem Körper herabgeschwebt sei, er auch sich sowohl
von dem früheren Stande der Pfanne, wie der Aufbewahrungsstelle
des Schinkenknochens persönlich überzeugt habe; es
bleibt da unerklärlich, wie der Pfarrer dabei nicht den


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