http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1889/0527
Aksakow: Krit, Bemerkungen über Dr. v. Hartmann's Werk. 519
aber sie aus dem Gedächtniss nicht wieder erzeugen könnten,
selbst wenn wir das wollten; und 2) weil, wenn die Com-
munikation eine Redewendung brächte, die wir mit der
Vorstellung der bekannten Handschrift in Gedanken behalten
hätten, (was als Experiment versucht worden sein
könnte), man noch würde behaupten können, dass diese
Redewendung gleichzeitig mechanisch mit der Schrift erzeugt
worden sei; aber es haben, wie man weiss, die erhaltenen
Communikationen ihre eigene Verfassung. Ich spreche
fürwahr nicht bloss von einigen vereinzelten Worten oder
von Namensunterschriften, welche ein Facsimile der
Schrift ihrer Urheber darbieten, was immer zur Bestreitung
derselben Veranlassung geben kann, sondern ich spreche
von mehr oder minder langen oder häufigen, von derselben
verstorbenen Person in ihrer Original-Handschrift erhaltenen
Communikationen. Und dieser Beweis muss meiner Ansicht
nach als vollkommen zwingend betrachtet werden; denn die
Schrift ist immer als ein unwiderlegliches Zeugniss der
Persönlichkeit — als iJar getreuer und beständiger Ausdruck
betrachtet worden. Sie ist wirklich ein photographisches
Porträt eigener Art. (Man sehe, was ich zuvor, S. 379 ff.
dieses Werkes, über die Graphologie und die Variationen
der Schrift bei den hypnotischen Personifikationen gesagt
habe. III. Kapitel, § 3; „Psych. Stud." 1888 S. 270.) —
Und was die Möglichkeit des Schreibens mit einer fremden
Schrift betrifft, so darf man hierbei dieselbe Argumentation
wie die über die Möglichkeit, eine fremde Sprache zu reden,
die man nicht versteht, in Anwendung bringen. (S.IlI.Kapitel,
§ 6, S. 421 ff; „Psych. Stud." 1888, S. 402 ff.)
Die in einer den Verstorbenen eigenthümlich gewesenen
Schrift erhaltenen Communikationen sind hin und wieder in
der mediumistischen Phänomenologie erwähnt. Aber für
gewöhnlich sind sie selten, ihre Erwähnungen enthalten
keine Details, und man muss sich auf die Versicherung
Derjenigen verlassen, an welche sie gerichtet waren; da sie
stets von einer privaten Natur sind, so ist es natürlich, dass
sie für die Oeffentlichkeit nicht tauglich sind; übrigens
hätten sie als dokumentarischer Beweis für die Identität
der Schrift nebst den ITac-similes der Handschrift der
Person vor und nach ihrem Tode abgedruckt werden sollen;
aber man bekümmert sich selten darum, diesen Beweis zu
liefern, der übrigens ziemlich kostspielig ist. Zuweilen sind
doch solche Beweise oder solche Details geliefert worden,
und von ihnen werde ich handeln.
Die erste Stelle hinsichtlich Communikationen dieser
Art gebüLrt sicher denjenigen, welche von Mr. Livermore
34*
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1889/0527