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Aksakow: Krit. Bemerkungen über Dr. v. Hartmann's Werk. 581
immer im Namen des Sprechenden; niemals bekleideten sie
einen fremden Namen oder personificirten eine fremde Person.
Deshalh hat der Fall, welcher uns beschäftigt, weder seiner
Form, noch weniger seinem Inhalt nach eine animistische
Manifestation sein können. Sich hier bei dieser Hypothese
weiter aufzuhalten, würde so viel heissen, wie ins Absurde
verfallen.
Nun bleibt die letzte Zuflucht: — das Hellsehen.
Der erste Grad des liellsehens „durch irgend eine sinnliche
Vermittelung", „eine sensitive Gefühlswahrnehmung" (Seite
74, 76) kann sich offenbar auf unseren Fall nicht beziehen.
Es bleibt nur „das reine Hellsehen" übrig, unter welchem
man nach Herrn v, Hartmann „das Vermögen absoluten, d. h.
von Zeit und Kaum unbeschränkten Wissens" (S. 78) zu
verstehen hat; und dieses einmal zugegeben, „bedarf man
keiner Beihilfe von Aussen und keiner Zwischenglieder mehr,
am wenigsten von den Geistern Verstorbener" (daselbst).
Das ist ganz trefflich. Aber diese transcendentale Fähigkeit
der Seele muss, wie jede Sache in der Natur, ihre Bedingungen
und Manifestationsweisen haben. Und Herr
v. Hartmann deutet sie uns an: es sind immer „das intensive
Willensinteresse" und „die hallucinatorische Gestalt"
(S. 78, 79). Das sind die zwei wesentlichen Attribute des
„Hellsehens". Nichts Aehnliches in unserem Falle.
In Wirklichkeit sieht der Hellsehende, — das ist der
specielle und characteristische Zug dieser transcendentalen
Fähigkeit, welche übrigens ihre Helligkeitsgrade hat und
gemeiniglich von einer mehr oder minder vollständigen
Einschläferung der äusseren Sinne bedingt ist. Man kann
also, vernünftig zu sprechen, auf diese Erklärungsweise nicht
zurückgreifen, wenn das Medium überhaupt nichts
sieht, keine hallucinatorische Gestalt erblickt, sich in
vollkommen normalem Zustande befindet und sich mit
Schreiben oder Anzeigen von Buchstaben des Alphabetes
beschäftigt; es ist das Medium selbst, das die Unterhaltung
führt, und man kann nicht vernünftigerweise behaupten, dass
das eine Unterredung mit dem Absoluten oder, was dasselbe
ist, mit Gott sei! Was den sich manifestirenden 9,Andre"
betrifft, so war das eine unbewusste Operation des somnambulen
Bewusstseins; was die am nächsten Dienstag mit ihren
Enthüllungen sich manifestirende „Schura" anlangt, so ist
das ein Fall des Hellsehens, des „absoluten Wissens"; es
ist ein „Telephonanschiuss im Absoluten" zwischen Fräulein
Sophie und Nikolaus, damit „der unbewusste geistige Austausch
zwischen denselben sich auch ohne sinnliche Vermittelung
vollziehen könne" (S. 79), obgleich weder von der
Payohlscho Studien. December 1889. 88
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